Ab wie viel Uhr darf man rechtlich gesehen in der Früh staubsaugen?
9 Antworten
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Die Nachruhe gilt von 22:00 bis 6:00 Uhr, so etwas wie eine Mittagsruhe (13:00 - 15:00 Uhr) gibt es theoretisch nicht.
Mit anderen Worten: Um 6:00 Uhr morgens Staub zu saugen wäre zwar rücksichtlos gegenüber anderen, die nicht so früh 'raus müssen, aber es wäre nicht verboten!
Duschen ist übrigens zu jeder Tages- und Nachtzeit erlaubt!
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Ich würde Halt manchmal einfach gerne saugen, bevor ich nach der Arbeit schlafen gehe.
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![- (Recht, Staubsauger)](https://images.gutefrage.net/media/fragen-antworten/bilder/414277990/0_big.png?v=1629179359000)
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Das kann von Bundesland zu Bundesland und auch von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein. In der Hausordnung sind in der Regel die Bestimmungen formuliert, die jeweils gültig sind. Die Hausordnung kann außerdem weitergehende Regelungen enthalten. In der Regel endet die Nachtruhe um 6.00 oder um 7.00 Uhr. Hier ist es 7.00 Uhr.
Staubsaugen ist eine Lärmquelle, die vermieden werden kann, da man dies auch zu anderer Stunde vornehmen kann. Im Notfall geht auch mal ein feuchtes Tuch oder ein Handbesen. Ich wüsste jetzt nicht, was zu einer zu akzeptierenden Ausnahme führen könnte.
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Wenn die Nachtruhe vorbei ist.
Also nach 6 Uhr
Der Rechtsbegriff der Nachtruhe ist in einigen Landes-Immissionsschutzgesetzen geregelt. Während der Nachtruhe sind Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind. Die Nachtruhe dauert in Deutschland im Allgemeinen von 22 Uhr bis 6 Uhr.
https://www.generali.de/ueber-generali/magazin/nachtruhe-als-mietrecht-46244/
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Und? Du hast keine rechtliche Handhabe. Außerdem, kann die jeweilige Hausordnung noch vorschreiben, wann die Nachtruhe endet / enden kann.
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kenn Ich. Wenn jemand zwischen 7 und 13 Uhr oder zwischen 15 und 18 Uhr saugt würde ich denen am liebsten den Kopf abreißen.
Ist total unnormal, dass ich kurz vor 8 wach bin. Und ich muss halt jetzt saugen, möchte aber keinen Ärger mit den Nachbarn
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Manche Sachen darfst du aber nicht verbieten. Ich habe trotzdem das Recht, vor oder nach der Arbeit zu duschen, wenn es nicht übermäßig Zeit in Anspruch nimmt.
Ich bin oft aus beruflichen Gründen erst weit nach 22 Uhr daheim. So lange ich nicht Stundenlang dusche ist das ok
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Die rechtliche Handhabe würde mich da wenig interessieren
wenn jemand so rücksichtslos ist
Wenn mein Nachbar früh um 6 den Staubsauger an macht würde ich durchdrehen