Ab welchem Alter fasten im islam?

1 Antwort

Ab der Pubertät gelten Kinder als erwachsen:

Schwangere, Stillende und Kranke sowie Kinder (= Menschen vor der Pubertät) sind zum Fasten nicht verpflichtet. Schwangere, Stillende und Kranke sollen die versäumten Tage nach Wegfall der Gründe nachholen. Menschen, denen aufgrund von Alter oder Krankheit ein Fasten nicht möglich ist, sollen dafür eine Fastenersatzleistung erbringen, die Fidya oder Fidyah.
Schwangere und menstruierende Frauen sind von der Fastenpflicht befreit.[7]

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Ramadan#Ausnahmen_von_der_Fastenpflicht

Jedoch darf man eben nicht am Ramadan teilnehmen, wenn man krank ist und der Gesundheitszustand sich hierdurch verschlechtern könnte!

Hier findest du weitere Infos: https://islam.de/3550.php

Alle Gute!