Ab wann zählt der Urlaubsantrag und wie darf er zurückgekommen werden?

2 Antworten

Ab wann zählt der Urlaubsantrag und wie darf er zurückgekommen werden?

Der Antrag zahlt sobald er eingereicht ist. Wenn der Urlaub dann auch freigegeben ist vom AG, kann er nicht einfach wieder zurück genommen werden.

Dafür braucht es außergewöhnliche betriebliche Gründe. Solche, die existenzgefährdend für den Fortbestand des Betriebs sein könnten. Allgemeiner Personalmangel ist sicherlich kein solcher Grund.

Stell deinen Chef zur Rede. Bestehe im Zweifel hartnäckig auf deinen Urlaub, wenn seine Begründung keine betriebliche Notlage ist.

Bereits genehmigter Urlaub kann nicht einfach so zurückgenommen werden, da muss es sehr ernste, für die Firma existenzbedrohende Probleme geben (die arbeitsrechtlichen Hürden liegen da sehr hoch).

Personalmangel als Grund reicht da in der Regel nicht aus.


Gargoil2 
Beitragsersteller
 19.08.2024, 18:07

Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Antwort. Eine Frage hab ich da aber noch, da ich es im Internet nicht finde.

Und zwar hat wie gesagt mitte Juli nur mein Filialleiter diesen Urlaub bestätigt. Habe diesen extra einen Monat vorher angekündigt, damit es damit keine Problem gibt da dieser auch 2 Wochen geht. Jetzt hat mein Arbeitgeber als ich sag mal der '' große Chef'' diesen 3 tage vorher abgelehnt. Wie sieht es da aus?

tunik123  19.08.2024, 18:27
@Gargoil2

Das kann ich nicht verbindlich sagen, dazu fehlt mir das Wissen über Eure internen Dienstwege. Das hier sieht mir sehr nach einer faulen Ausrede aus.

Wenn Dein Filialleiter den Urlaub genehmigen darf und genehmigt hat, dann ist der genehmigt.

Da kann kein "großer Chef" um die Ecke kommen und sagen "ätsch, das war ja nur ein Witz".

Wenn der Urlaub sogar schon im Dienstplan steht, ist der ja wohl definitiv genehmigt. Außerdem hat das mit Deiner Krankheit nichts zu tun.