Ab wann zählt der Urlaubsantrag und wie darf er zurückgekommen werden?
Guten Tag, folgende Situation ich hab mitte Juli Antrag auf Urlaub für ende August bis Anfang September gestellt, dieser wurde auch vom Filialleiter genehmigt und sogar im Schichtplan eingetragen.
Jetzt kurz vorab ich bin kein fauler Sack und mach einfach so krank, ich bin allerdings diese aktuelle Woche krank (Magen-Darm-infekt Übelkeit, Durchfall usw). Und es ist nicht so das ich einfach sagen könnte ich geh auf Arbeit und geh einmal mehr auf Toilette, ich habe mit Lebensmitteln zutun welche zubereitet werden müssen, zudem bin ich ganz alleine bedeutet ich kann von der Kasse nicht wirklich weg, da immer Kunden da sind.
Und jetzt zur frage, meine Großer Chef hat mir nun nach knapp einem Monat Genehmigung (Genehmigung durch Filialleitung) meinen Urlaub gestrichen. Was komisch ist da es sich einfach nur wie eine Strafe fürs krank sein anfühlt, da die Begründung Personalmangel ist, wir aber so oder so nur X Personen gewesen sind. Da sich an der personalanzahl nicht geändert hat die letzten 3 Monate.
Ist das jetzt so in Ordnung was mein Chef verlangt oder wie sieht das aus? Weil ich kann ja nicht dafür das ich vorher krank bin, zumal ich ja sowieso nich hätte arbeiten dürfen Zweck Magen darm und Lebensmitteln auf Arbeit.
Ich wollte einfach mal nach fragen, bevor ich hier mich mit irgendwem streite und ich gar nicht im Recht bin.
2 Antworten
Ab wann zählt der Urlaubsantrag und wie darf er zurückgekommen werden?
Der Antrag zahlt sobald er eingereicht ist. Wenn der Urlaub dann auch freigegeben ist vom AG, kann er nicht einfach wieder zurück genommen werden.
Dafür braucht es außergewöhnliche betriebliche Gründe. Solche, die existenzgefährdend für den Fortbestand des Betriebs sein könnten. Allgemeiner Personalmangel ist sicherlich kein solcher Grund.
Stell deinen Chef zur Rede. Bestehe im Zweifel hartnäckig auf deinen Urlaub, wenn seine Begründung keine betriebliche Notlage ist.
Bereits genehmigter Urlaub kann nicht einfach so zurückgenommen werden, da muss es sehr ernste, für die Firma existenzbedrohende Probleme geben (die arbeitsrechtlichen Hürden liegen da sehr hoch).
Personalmangel als Grund reicht da in der Regel nicht aus.
Das kann ich nicht verbindlich sagen, dazu fehlt mir das Wissen über Eure internen Dienstwege. Das hier sieht mir sehr nach einer faulen Ausrede aus.
Wenn Dein Filialleiter den Urlaub genehmigen darf und genehmigt hat, dann ist der genehmigt.
Da kann kein "großer Chef" um die Ecke kommen und sagen "ätsch, das war ja nur ein Witz".
Wenn der Urlaub sogar schon im Dienstplan steht, ist der ja wohl definitiv genehmigt. Außerdem hat das mit Deiner Krankheit nichts zu tun.
Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Antwort. Eine Frage hab ich da aber noch, da ich es im Internet nicht finde.
Und zwar hat wie gesagt mitte Juli nur mein Filialleiter diesen Urlaub bestätigt. Habe diesen extra einen Monat vorher angekündigt, damit es damit keine Problem gibt da dieser auch 2 Wochen geht. Jetzt hat mein Arbeitgeber als ich sag mal der '' große Chef'' diesen 3 tage vorher abgelehnt. Wie sieht es da aus?