Ab wann zählen die zwei Jahre für den P-Schein?
Hallo zusammen,
ich frage für einen Bekannten und bitte darum, Abstand zu nehmen, von Vorwürfen oder blöden Kommentaren.
Er hat 2016 seine Klasse B gemacht. 2020 wurde dieser für 9 Monate eingezogen ( keine MPU und nach der Sperrfrist neu erteilt) jetzt würde er gern den p Schein machen hat den neuen FS erst seit August 2021 wieder… muss er somit bis August warten? Habt ihr Erfahrungen?
1 Antwort
Voraussetzung für den P-Schein:
- Mindestalter von 21 Jahren (Ausnahme: Krankentransporte sind ab 19 Jahren erlaubt)
- Vorbesitz der Fahrerlaubnis der Klasse B
- Nachweis des Besitzes der Klasse B von mind. 2 Jahre bzw. 2 Jahre innerhalb der letzten fünf Jahre (z.B. nach Neuerteilung) für Krankenkraftwagen: 1 Jahr
- Persönliche Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde
Er hatte sein Führerschein mindestens 2 Jahre in den letzten 5 Jahren, also passt das.