MPU trotz unter 1,6 Promille (neue Regelung von 1,1 Promille)?
Hallo,
ich habe meinen Führerschein im August 2020 verloren mit einer Promille von 1,5 und habe im Dezember meinen Brief vom Straßenverkehrsamt bekommen, das ich den Neuantrag für die Fahrerlaubnis im Juli 2021 stellen kann.
Bei der Antragstellung wurde mir jedoch gesagt, dass noch geprüft werden muss, ob ich eine MPU machen muss, da seit Februar o. März 2021 ab 1,1 Promille eine MPU angefordert werden kann.
Jedoch steht in meinem Schreiben vom Dezember 2020 noch 1,6 Promille drauf und meine Sperrfrist fing ja auch schon im Dezember 2020 an. Wieso gilt dies dann auch noch für mich?
Außerdem habe ich bereits die Kosten für die Antragstellung bezahlt. Kann mir da jemand weiterhelfen?
2 Antworten
Bei einer Neuerteilung wird immer geprüft, ob eine MPU gemacht werden muss. Zum einen gibt es den bereits erwähnten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts, andererseits gibt es noch jede Menge anderer Kriterien, die eine MPU erforderlich machen könnten, z.B. wenn du schon mal einen Entzug oder eine Fahrerlaubnissperre bekommen hast.
Bislang war eine MPU, auch als "Idiotentest" bekannt, nach einer Trunkenheitsfahrt mit 1,6 Promille oder mehr erforderlich. ... Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun, dass die Behörden eine solche Untersuchung schon ab 1,1 Promille anfordern dürfen, selbst wenn keine Ausfallerscheinungen auszumachen sind.