Mpu ab 1,1 Promille?
Hallo.
Also wurde 2020 mit 1,3 Promille erwischt. Stand damals ab 1,6 Promille = MPU.
Nun gab es eine Gesetzesänderung mitte März 2021, nun droht die MPU ab 1,1
Heißt das jetzt das ich aufjedenfall eine MPU machen muss oder gilt bei mir noch die 1,6 Grenze da es ja damals passiert ist?
Antrag auf Erteilung Mitte Februar gestellt
6 Antworten
Es gab keine Gesetzesänderung, sondern die Rechtsprechung (dh die Auslegung) hat sich geändert.
Die gesamte Geschichte des Rechtsstreits findet sich hier
https://www.bverwg.de/pm/2021/18
Aktueller Stand ist also, dass Fahrerlaubnisbehörden bereits unter 1,6‰ eine MPU anordnen dürfen, wenn Anhaltspunkte für eine hohe "Giftfestigkeit" vorhanden sind, wie zB fehlende Ausfallerscheinungen.
Ohne genaue Kenntnis deines Falls kann somit niemand hier eine definitive Aussage treffen - das liegt jetzt allein im Ermessensbereich deines Sachbearbeiters.
Also danke malwieder. Du hast ja meine Hauptfrage zu dem Thema schonmal beantwortet und da meintest du, das es nicht zur MPU kommt aber nun diese Änderung... habe mitte Februar meinen Antrag gestellt. Also sollte ich jetzt stark mit einer MPU rechnen oder ?
Welche Gesetzesänderung soll das sein?
Es gab und es gibt kein Gesetz, welches die MPU ab einem bestimmten Wert anordnet.
Keine Sorge, die 1,6‰ steht immer noch.
Es gab MPU Anordnungen bei weniger als 1,6‰, dagegen wurde geklagt und die Kläger haben Recht bekommen, sodass es bei diesen 1,6‰ geblieben ist.
HIER mal ein Link dazu.
Jaein, das Bundesverwaltungsgericht versucht gerade die 1,6‰ wieder zu kippen:
Ich hatte es bereits 1x verlinkt, hier nochmal:
https://www.bverwg.de/pm/2021/18
Das Bverwg kam zu der Ansicht dass eine MPU bereits unter 1,6‰ angeordnet werden sollte wenn der Betroffene z.B. keinerlei Ausfallerscheinungen gezeigt hatte, da hier von einer starken Alk.gewöhnung (Missbrauch) ausgegangen werden kann.
Wie war es denn bei dir?
Das sind ja nur Werte ab denen eine MPU zwingend fällig wird.
Die Behörde kann aber auch schon vorher eine MPU anordnen.
Nein, das konnte er früher nicht. Erst seit diesem Hick-Hack in Kassel versuchen einige FEB die MPU bereits unter 1,6‰ anzuwenden.
Niemand darf wegen einer Tat bestraft werden, die zum Zeitpunkt der Tat nicht strafbar war. Das ist ein eherner Rechtsgrundsatz, kommt noch aus der römischen Zeit und heißt "nulla poena sine lege"
Was 2020 nicht zu einer Rechtsfolge geführt hat, darf auch im Nachhinein nicht zu einer Rechtsfolge führen.
Aber ein vorgeschriebener rechtlicher Schritt zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.
Richtig, aber die gesetzliche Grundlage wurde nicht geändert, daher ist 'nulla poena' nicht anwendbar.
Ja falsch ausgedrückt, aber sonst wurde eine Mpu bei Ersttätern erst meistens ab 1,6 angeordnet und jetzt lauf dem Gericht ab 1,1. Da du in dem Thema Experte bist was denkst du was mir da jetzt blüht?