ab wann sollte man das jugendamt einschalten?

8 Antworten

Das Jugendamt würde ich auf keinen Fall einschalten.Seht mal unter www.kinderklau.de im Internet nach. Dann entscheidet,ob Ihr das mit Eurem Gewissen vereinbaren könnt.Es gibt genug andere Stellen, an die man sich wenden kann,wenn man Hilfe braucht ( Polizei,Kinderhilfsdienst,Hausarzt usw.)Aber handelt schnell und wartet nicht noch länger.

Das ist ein ganz heisses Eisen. Wenn man wüßte, was man nicht weiß. Du kannst die Leute in Teufels Küche bringen, und es war vielleicht gar nichts, ausser, dass der Vater mit der Mutter Streit hatte, und deshalb im Bett der Tochter weiterschlief. Jedoch sollte ein Vater das bei so einer großen Tochter nicht mehr tun. Wenn man wüßte, was er sich dabei denkt ^^ . - Wenn man andereseits wüßte, ob der Vater da womöglich pädofile Hintergedanken hatte... . Du solltest dich intensiver mit deiner Cousine beschäftigen und versuchen, herauszufinden, ob da mehr war. Anfassen reicht schon, das wäre sexuelle Belästigung schutzbefohlener Minderjähriger. In dem Fall darfst du getrost zur Polizei gehen und das Jugendamt einschalten. Vor allem, wenn absehbar ist, dass der Vater damit nicht aufhört.

Ich wünsche dir viele sensible Worte und viel Einfühlsamkeit, um das richtig anzugehen. Aber handle nicht zu voreilig, du reitest dich in Teufels Küche, falls nichts war... .

Das Jugendamt ist eine gute Wahl: es geht ja nicht immer gleich um den großen Hammer, der da heißt: "Raus aus der Familie und ab ins Heim"

Es gibt Hilfsangebote von einfachen Beratungsgesprächen über Familienbesuche bis hin zu stationären Angeboten, wenn es notwendig scheint.

Das kann aber nur Deine Cousine erfahren: Von daher sollte sie einen persönlichen Termin beim Jugendamt machen und erst einmal die Situation schildern. Denn was immer Du schreibst ist natürlich

  • erstens sehr persönlich und von den eigenen Gefühlen gefärbt

  • zweitens so komplex,dass es hier in seiner gesamten Breite gar nicht erörtert werden kann

  • drittens, bei aller Hilfsbereitschaft hier nicht professionell, um konkrete Hilfsangebote anbieten zu können: Wir mögen es gut meinen... aber die Kompetenz fehlt hier ganz allgemein, denn die Sozialarbeiter, die die ganzen Möglichkeiten kennen sitzen eben im Jugendamt, das für Deine Cousine zuständig ist.

Es kann sein, dass Du Deine Cousine begleiten kannst - beim Gespräch wirst Du wahrscheinlich nicht als Beistand dabei sein können.... es geht um sehr sensible Details, die man tatsächlich zuerst einmal nur mit den direkt Betroffenen erörtert.

Das Gespräch muss den Eltern nicht mitgeteilt werden: Aber es könnte notwendig werden, dass ein Beratungsgespräch mit erfolgt.

Erwachsene sind manchmal so sehr mit sich beschäftigt, dass sie die katastrophalen Folgen ihres Handelns oft einfach nicht mitkriegen. Sie sind zu sehr mit sich und ihren eigenen Problemen beschäftigt.... Manchmal muss eben jemand von außen (einer, ders kann... ein Profi vom JA z.B.) die derzeitige Situation darlegen und mit den Eltern die Hilfsmöglichkeiten besprechen....

Die Frage ist tatsächlich auch: Wie angemessen ist der nächtliche Besuch des Vaters: Ist er betrunken und fliegt deshalb aus der elterlichen Bettstätte? Keine Couch im Wohnzimmer? Es ist einfach unangemessen sich zur 15-jährigen Tochter ins Bett zu legen... selbst wenn keine komischen Hintergedanken dabei sind.

Und letztlich: Deine Cousine leidet: Darum holt Euch die richtige Hilfe:

  • Alles andere ist "rumdoktern" und verschlimmert die Lage nur noch, egal wie gut gemeint. Und wenn zu lange gewartet wird besteht die Gefahr, dass Deine Cousine ab irgendeinem Punkt auch massiv psychisch reagiert (wenn sie das nicht schon tut) Und dann wird es ganz schwer!

Also: Bereitet Euch vor... und los gehts::

Sincerly Norbert

Zum Jugendamt kannst Du jederzeit gehen. Am besten Ihr macht einen Termin aus das Sie auch Zeit für Euch haben. Vielleicht macht Ihr das so schnell wie möglich. Lg

aber auf jeden fall wenn der vater schon im bett der kleinen schläft ist das aufjedenfall eine schwere verletzung der privatsphäre, die jedem zusteht ob 8 oder 15 oder sonstieges alter !!!

nimm die kleine an die hand geh mit ihr zu einem termin und redet dort mit ihnen allerdings würde ich den eltern vom ersten treffen mit dem amt nichts erzählen :)