Ab wann muss man sich draußen ausweisen?
Mich würde mal interessieren, ab wann man verpflichtet ist, ein Ausweisdokument (Perso oder Reisepass) mit sich zu führen. Im Internet fand ich folgendes:
"Jeder Bundesbürger muss ab Vollendung des 16. Lebensjahres einen amtlichen Identitätsnachweis besitzen."
Quelle: Hier
Heißt das, man muss keinen draußen mitnehmen, und einfach nur einen besitzen?
5 Antworten
Heißt das, man muss keinen draußen mitnehmen, und einfach nur einen besitzen?
Wenn du Deutscher bist und sich nicht im Einzelfall eine Pflicht zum Mitführen eines Ausweisdokuments aus einem anderen Gesetz ergibt*, ist das korrekt.
*In bestimmten Branchen gibt es m. W. für die Arbeitnehmer Ausweispflichten, ebenso müssen Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis einen Ausweis mit sich führen, wenn sie von der Erlaubnis Gebrauch machen - um nur mal zwei Beispiele zu nennen.
Man muss nur einen besitzen.
Ich bin mal von der Polizei auf der Straße kontrolliert worden, als ich zu Fuß ohne Ausweis unterwegs war, weil eine bestimmte Person gesucht wurde. Ich musste nur Name und Adresse angeben. Dann durfte ich weitergehen.
Ab wann muss man sich draußen ausweisen? Immer, wenn das von dir verlangt wird, ab 16 Jahren. Natürlich ist das vom Vorteil, wenn dein Ausweis dabei ist, ist doch nicht schwer.
Heißt das, man muss keinen draußen mitnehmen, und einfach nur einen besitzen?
Richtig.
Kann halt sein, wenn deiner Personalien aufgenommen werden sollen und du rein gar nichts dabei hast, um dich auszuweisen, dass die Kollegen mit dir nach Hause fahren, um ein Ausweisdokument in Augenschein zu nehmen.
Aber du kriegst definitiv keine Strafe o.ä., wenn du deinen Ausweis nicht bei dir führst.
Ausländer sind verpflichtet einen Ausweis mit sich zu führen.
Nur weil ich es nicht gefunden habe: Das steht in welchem Gesetz bzw. ergibt sich woraus?
Da steht aber nichts von einer Mitfuehrpflicht, nur von einer Besitzpflicht (wie auch im PAuswG § 1 fuer Deutsche).
Hm, das stimmt. Ich bin bei dem Thema nicht mehr firm, bin mir aber 100% sicher, dass wir das damals so gelernt hatten - wurde das entsprechende Gesetz ggf. angepasst?
Die einzige Mitführpflicht von Personalausweisen hab ich jetzt noch im Bezug auf den Zoll hier gefunden:
Hier wird DerCavemans Aussage bestätigt:
Ausländer dürfen nur in das Bundesgebiet einreisen oder sich darin aufhalten, wenn sie einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz besitzen … (sofern sie von dieser Pflicht nicht befreit sind“, § 3 I S. 1 AufenthG). 3. Die Passpflicht 26 Unter dem Merkmal „besitzen“ in diesem Zusammenhang ist die sog. Verfügbarkeit „… innerhalb einer angemessenen Frist …“ zu verstehen. Eine direkte Mitführpflicht des Passes im Inland gibt es nicht. Lediglich beim Grenzübertritt besteht diese Mitführpflicht (§ 13 I S. 2 AufenthG).
https://shop.boorberg.de/rbv-content/Leseprobe/Weisse_Auslaenderrecht_kurzundklar_LPB.pdf
Still, hast du noch eine andere Quelle? Ansonsten hatten wir beiden ein veraltetest Wissen :D
(1) Ein Ausländer ist verpflichtet,
1.
seinen Pass, seinen Passersatz oder seinen Ausweisersatz und
2.
seinen Aufenthaltstitel oder eine Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung
auf Verlangen den mit dem Vollzug des Ausländerrechts betrauten Behörden vorzulegen, auszuhändigen und vorübergehend zu überlassen
Daraus ergibt sich für mich, dass er den Ausweis mitzuführen hat, denn sonst kann er dieser Forderung nicht gerecht werden. Sonst würde da stehen, dass er wahrheitsgemäße Angaben machen muß ; - )
Du musst als Deutscher nur deine Personalien wahrheitsgemäß angeben. Ein Ausweis hilft dabei natürlich und verhindert, dass die Polizei bei Misstrauen dich zum Ausweis hin fährt.
Achtung: deine Antwort gilt nur für Deutsche. Ausländer sind verpflichtet einen Ausweis mit sich zu führen.