OGS feste Abholzeiten bindend?
Guten Tag ich habe 3 Kinder und eins von den drei muss nach der regulären Schule noch in die OGS offene Ganztagsschule zur Betreuung.Laut Vereinbarung gibt es feste Abholzeiten entweder 13, 15 oder 16 Uhr .
Sind diese Abholzeiten rechtlich bindend . Ich hab um 15 Uhr Feierabend und bin dann ungefähr um 15.10 Uhr an der Schule . Laut der Betreuung kann ich mein Kind dann aber erst um 16 Uhr abholen was natürlich für mich eine total blöde Situation ist und meinen weiteren Ablauf total durcheinander bringt.
Eine Betreuerin meinte das die heute eine Ausnahme macht aber in Zukunft muss ich um 15 Uhr oder um 16 uhr mein Kind abholen ansonsten könnten die den Betreuungsplatz kündigen und ich hätte dann gar keine Betreuung die ich aber zwingend brauche .
kann mir einer sagen ob das rechtlich so richtig ist und man mir tatsächlich den Betreuungsplatz kündigen kann nur weil die ihre eigenen Regeln haben?
laut Ganztagsförderungsgesetz in NRW habe ich einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung.
1 Antwort
Laut Vereinbarung gibt es feste Abholzeiten entweder 13, 15 oder 16 Uhr .
Diese Vereinbarung hast du unterschrieben und natürlich sollst du dich dann auch daran halten.
Bei uns an der OGS gibt es auch ganz klare Abholzeiten und früher bzw. später soll nur in Ausnahmen passieren. Hier benötigen die Kinder sogar eine schriftliche Bescheinigung, sodass es nicht ein kommen und gehen ist, nur weil die Kinder etwas sagen.
Ich hab um 15 Uhr Feierabend und bin dann ungefähr um 15.10 Uhr an der Schule .
Dann buch die OGS nur bis 15 Uhr und deine Kinder müssen eben 10 Minuten vor der Schule auf dich warten.
Frage: Warum können Eltern ihre Kinder nicht jederzeit abholen, wenn sie dies wünschen? Warum können Eltern nicht individuell die Zeiten buchen, die sie wünschen?
Antwort: Völlig flexible Abholzeiten würden die verlässlichen Abläufe in der OGS erheblich beeinträchtigen und wären für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der OGS eine zusätzliche Belastung. Wenn alle ihre Kinder zu jeder Zeit abholen könnten, wäre das Personal nur noch damit beschäftigt, dies zu organisieren und nachzuhalten. Eine kontinuierliche Planung und die Durchführung kontinuierlicher Angebote, auch in Zusammenarbeit mit außerschulischen Kooperationspartnern, sind unter solchen Bedingungen nicht verlässlich möglich. Daher haben viele Schulen feste Abholzeiten eingerichtet, beispielsweise um 15 und um 16 Uhr
Entwurf (schulministerium.nrw)
Denke eine wirkliche Rechtsberatung müsstest du dir vor Ort holen...
Hallo,
ja es ist rechtlich bindend.
Ich kann die ogs auch vollkommen verstehen denn stell dir mal vor,von 70 Kindern werden 25 -zwischendurch- abgeholt. Zum einen ist das eine Störung des Tagesablaufes und zum anderen, muss ständig von den Betreuern abgemeldet werden. So muss immer jemand dafür eingeplant werden, der damit an anderer Stelle fehlt. Wir alle wissen, dass Betreuer in OGSen Mangelware sind ( das liegt an der Bezahlung bei Mindestlohn!)Zudem gibt es vorgeschriebene (gesetzlich) Arbeitsgemeinschaften zur Förderung der Kinder. Diese würden dann ebenfalls immer unterbrochen werden.
Natürlich hab ich das unterschrieben weil es ja keine andere Alternative der Betreuung gibt . Die Frage ist aber ist das rechtlich bindend. Wenn jemand in einen Mietvertrag reinschreibt ich darf nicht in meiner Wohnung baden oder ich darf keinen Besuch empfangen . Hab ich das auch unterschrieben aber die Klausel ist dann trotzdem nichtig und ich darf trotzdem baden und trotzdem besuch empfangen .