Ab wann gilt etwas als Vorfahrtsverzicht - sprich, wenn der eine nicht fährt, ab wann dürfte der Zweite fahren?

3 Antworten

In der StVO ist ein Vorfahrtverzicht nicht vorgesehen.

Grundsätzlich darf man erst fahren, wenn die Absicht zum Verzicht wirklich eindeutig ist. Solange ein Restzweifel besteht, darfst du nicht fahren.

Grundsätzlich rate ich davon ab, denn dadurch entstehen regelmäßig unklare Verkehrssituationen, die potentiell gefährlich sind. Darüber hinaus wird die Beweislage im Falle eines Unfalls schwierig.


KevinHP  11.01.2025, 16:10
In der StVO ist ein Vorfahrtverzicht nicht vorgesehen.

§ 11 Absatz 3 StVO.

KevinHP  11.01.2025, 16:29
@Interesierter

Wie ordnest du dann den Fall ein, in dem auf beiden Seiten Hindernisse sind?

Ganz wichtig: Verständigung.

Das ist in § 11 Absatz 3 StVO verankert.

Wie man sich verständigt, ist nicht eindeutig festgelegt, aber in der Fahrschule lernt man, dass Handzeichen der einzig richtige Weg sind. Und so würde ich es auch einschätzen.

Zu deinen Beispielen:

1. Wenn beide Richtungen Hindernisse haben und es für beide zu eng ist, muss man sich entweder verständigen oder darauf hoffen, dass der andere nicht auch losfährt, wenn man als erstes fährt. In der Situation, wenn man bereits angehalten hat, gibt man seinen Vorrang aber noch nicht auf, aber es kann als Verzicht gewertet werden. Hier halte ich – je nach Abstand – die Lichthupe für sinnvoll.

Wenn du bereits im Hindernis bist, darf der Gegenverkehr dann auch nicht mehr losfahren, wenn er bis dahin noch stand. Da gewinnt dann im Zweifel der, der zuerst fährt.

2. Mit dem Fahrrad darfst du die Fahrbahn nur überqueren, wenn kein Querverkehr kommt (oder natürlich, wenn du legal eine Kreuzung überquerst, z. B. mit Ampel). Nur weil das Auto abbremst, darfst du nicht losfahren. Das Auto könnte situationsbedingt bremsen, weil es befürchtet, dass du einfach losfährst. Erst wenn eindeutige Zeichen gegeben werden, darfst du fahren.

Deine abschließende Frage hat wenig mit Nr. 2 zu tun, daher beziehe ich mich hier auf Nr. 1. — Nur weil es nicht mehr voran geht, darf man nicht einfach losfahren. Das ist unabhängig von der Dauer. Ungeduld ist ein menschliches Phänomen, was eigentlich niemand auf ewig unterdrücken kann (außer, wenn man es provoziert); aber nur weil man denkt, dass jetzt genug Zeit vergangen ist, andert sich am Vorrang nichts.

In der Praxis ist es natürlich so, dass man früher oder später auch ohne Absprache fahren wird. Die Wahrscheinlichkeit, dass beide im genau gleichen Moment losfahren, existiert zwar (aufgrund der natürlichen Ungeduld), sollte aber doch relativ gering ausfallen. Ganz verkehrsrechtlich korrekt ist das jedoch nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO

wenn jemand Handzeichen gibt den anderen die Vorfahrt einzuräumen ist das Vorfahrtsverzicht.
Alles andere wäre Vorfahrt mit Absicht genommen


guitschee 
Beitragsersteller
 11.01.2025, 15:52

Heißt im Zweifel steht man also 2 Minuten da rum und starrt den anderen an? :-D.

Destranix  11.01.2025, 16:36
@guitschee

Je nach Zugriffsverfahren. CSMA (oder komplexere Verfahren) wäre anzuraten, von ALOHA rate ich ab, da hierbei Kollisionen nicht vermieden werden können.

Destranix  12.01.2025, 08:51
@guitschee

Es geht um den Zugriff auf einen gemeinsam genutzten Kanal (verengte Straße). Dieser lässt sich durch Medienzugriffsverfahren regeln.
Anzuraten wäre ein kollisionsfreies Medienzugriffsverfahren, da eine Kollision im vorliegenden Fall sehr ungünstige Folgen hätte.