Ab wann gehört man nicht mehr zur Jugend?

10 Antworten

So wie Du Deine Frage stellst, lässt sich nur sagen "mit dem Eintritt in das Erwachsenenalter". Für Zivilrecht, Strafrecht, Fürsorgerecht, Arbeitsrecht und Sozialgesetzgebung z.B. haben dazu zweckmäßigerweise formale Vereinbarungen herausgebildet:

Rechtliche Definitionen (aus Wiki):

Nach deutschem Recht ist Jugendlicher, wer 14 (außer im Jugendarbeitsschutzgesetz, dort ab 15), aber noch nicht 18 Jahre alt ist (§ 1 Abs. 2 JGG). Im Kontext des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII), ist in Deutschland Jugendlicher, „wer 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist“ (§ 7 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII). Ein Jugendlicher gehört zu den im SGB VIII definierten jungen Menschen, zu denen ebenfalls die jüngere Personengruppe der Kinder gehört (mit Ausnahmen, „wer noch nicht 14 Jahre alt ist“) und die ältere Personengruppe der jungen Volljährigen („wer 18, aber noch nicht 27 Jahre alt ist“). Heranwachsender ist nach dem Jugendgerichtsgesetz jede Person, die das 18. Lebensjahr, aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat.

Das hängt vom Betrachter ab, bei seinen letern ist man 40 noch der Jugend angehörig im allegemeinen Volksmund, würde ich ab Mitte 20 nicht mehr von Jung sprechen.

für mich ist die Jugend so bis 19, 20 Jahre :)

ALSO vom gesetzt mal abgesehen

Sobald man es sich einredet alt zu sein-


1) kommt es darauf an, wo du bist, es gibt auch in der EU genügend Staaten, in denen du bis 21 Jugendlicher bist!

2) worum es sich handelt.... es können laut Strafgesetzbuch 21 jährige Straftäter nach dem Jugendgesetz verurteilt werden!

Also wäre für : Mit 22 gehört man nicht mehr zur "Jugend"!