Ab wann darf man was arbeiten?

Repwf  24.01.2025, 17:07

Schulpflichtig oder deine Schule schon um ?

09Denim12 
Beitragsersteller
 24.01.2025, 17:12

Noch Schulpflichtig

3 Antworten

Gibt es nicht. Das Jugendarbeitsschutzgesetz hast du ja schon gefunden, die Paragraphen darin sind relativ gering und einfach verständlich.

Wichtig sind dort vrsl. §§ 2, 8, 13.

(JArbSchG)

Ausnahmen vom Arbeitsverbot gelten für Kinder, die eine leichte Beschäftigung aufnehmen wollen, wenn sie die Einwilligung ihrer Eltern und das 13. Lebensjahr vollendet haben.

Ansonsten gilt, dass Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren keiner Erwerbsarbeit nachgehen dürfen.

Jedoch haben nur Jugendliche ab 18 Jahren den Anspruch auf den Mindestlohn.