Jugendamt?
Was würde passieren, wenn ich nicht zur Schule gehen würde und das Jugendamt sagen würde, das ich ins Kinderheim komme, ich nichtsdestotrotz die Wohnungstür nicht öffne dürfte die Polizei oder das Jugendamt sich derzeit Zutritt zur Wohnung verschaffen oder nicht? (Ich frage allein aus Interesse keine Sorgen)
Das Ergebnis basiert auf 5 Abstimmungen
4 Antworten
Das Schulamt kann Bußgelder verordnen. Hilft das nichts droht im schlimmsten Fall eine Haftstrafe für deine Eltern.
Ist eine stationäre Unterbringung unerlässlich, dann kann diese auch mit richterlichen Beschluss "geschlossen" erfolgen. Und mit richterlichen Beschluss darf auch die Wohnungstür geöffnet werden.
Wenn es tatsächlich so weit kommen sollte, hat die Polizei auch einen Gerichtsbeschluss. Und dann öffnen sie die Tür ggf. tatsächlich mit Gewalt.
Dafür müsstet ihr aber schon jegliche Kooperation verweigern... Ansonsten kommt das nicht so weit.
Also am gleichen Tag werden sie glaube ich nicht gleich die Tür einhauen. Zuerst wird versucht mit dir bzw. mit deinen Eltern Kontakt aufgebaut zu werden. Funktioniert dies nicht, und kommt lange keine Rückmeldung und du erscheinst nicht zur Schule, könnte es jedoch passieren.
ja. aber da handelt es sich um eine akute Gefahr für dich selbst und/oder Andere. Wenn du also deine Mutter als Geisel nehmen und sie mit dem Tode bedrohen würdest, darf die Polizei das. Oder wenn du dir selbst die Pistole an die Schläfe hältst oder im 5 . Stock auf dem Fensterbrett stehen und mit Springen drohen würdest.
Chronisches Schuleschwänzen ist zwar auch sehr schädlich für dich, da du dir damit deine Zukunft ruinierst, aber letztlich ist es egal. ob du heute oder morgen oder nächste Woche einkassiert wirst.
Derzeit? Du meinst, wegen Corona? Das ist kein Hinderungsgrund, die kommen dann halt mit Masken. Und selbstverständlich kann der Schulbesuch durchgesetzt werden.
Ja, genau das verstehe ich nicht auf google steht "Wann darf die Polizei die Tür eintreten? Und zwar dann, wenn Gefahr in Verzug ist. Wenn die Polizei den Verdacht hat, dass es zu einer Gefahrensituation oder einem Verbrechen in der Wohnung bzw. im Haus kommt oder jemand in Not sein könnte, darf die Polizei den Wohnraum auch ohne Beschluss betreten."