A2 Führerschein, fahren mit Prüfbescheinigung erlaubt / welche Folgen?
Wenn ich 18 bin, darf ich dann damit fahren , ist das ein Fahren ohne Fahrerlaubnis oder ist das lediglich ein nicht mitführen der Fahrerlaubnis? Ich habe bei Bußgeldkatalog.org Gelesen, das wenn man nur die Bescheinigung erhält aber noch nicht den Führerschein (A2) hat, man lediglich 10€ für das nichtmitführen bezahlen muss. (siehe Bild)
Stimmt das?
4 Antworten
Typisches Contentmillgeschreibsel eben, Hauptsache Klicks generieren, Inhalt ist Nebensache.
§22 Abs 4 FeV:
Die Fahrerlaubnis wird durch die Aushändigung des Führerscheins oder, wenn der Führerschein nicht vorliegt, ersatzweise durch eine nur im Inland als Nachweis der Fahrerlaubnis geltende befristete Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8a erteilt.
Die Prüfungsbescheinigung muss ein amtliches Dokument von der Fahrerlaubnisbehörde sein, der Schmierzettel vom TÜV ist uninteressant, auch wenn die Überschrift ähnlich sein mag.
Er kann eine Bescheinigung nach Anlage 8a FeV nur aushändigen, wenn eine solche vorab von der Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt wurde. Der TÜV darf die Bescheinigung nicht selbst drucken. Weder kann der TÜV einen Verwaltungsakt vornehmen, noch darf er das Logo der Bundesdruckerei verwenden.
Ja, die Bescheinigung wird vorab von der Fahrerlaubnisbehörde übergeben, der Prüfer trägt dann das Datum ein, wie bei einem Führerschein. Womit man wieder bei meiner ursprünglichen Aussage wäre, dass es sich um ein amtliches Dokument der Fahrerlaubnisbehörde handeln muss und nicht nur um eine einfache Bescheinigung des Prüfers auf normalem Briefpapier.
Die Vorlage spricht aber ausdrücklich nur von:
"Unterschrift und Stempel der Fahrerlaubnisbehörde/des amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr*
unter dem Stern wird unten noch erwähnt, daß hier unzutreffendes zu streichen ist.
Das die Blanko-Bescheinigung von der Bundesdruckerei im Entsprechenden Muster gedruckt sein muß ist mir schon klar.
fahren mit Prüfbescheinigung erlaubt
Nein - das steht auf diesen Bescheinigungen allerdings i.d.R. auch drauf.
welche Folgen?
Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) - die Fahrerlaubnis gilt erst mit Aushändigung des (vorläufigen) Führerscheins als erteilt (vgl. § 4 Abs. 2 FeV, § 22 Abs. 4 FeV). Die Bescheinigung der bestandenen Prüfung gilt nicht als Nachweis der Fahrerlaubnis.
LG
Das wichtigste fehlt .. aber.. es scheint eine Bescheinigung über eine bestandene Prüfung zu sein .. in der Regel steht da auch: Kein Führerschein .. oder sowas in der Art. Damit darfst du nicht fahren! Und es kann unter Umständen auch teuer werden.. das ist nicht wie ein vergessener Führerschein zu werten.
Steht auch drauf.
Daher: § 21 StVG wenn du damit kontrolliert wirst. Denn der notwendige Führerschein zum Führen wurde noch nicht ausgehändigt.
Der TüV kann durchaus auch eine Bescheinigung nach Anlage 8a der FEV erteilen, wenn er örtlich der zur Prüfung berufene Sachverständige ist Dies in der Frage ist jedoch wohl keine solche.