A1 praktische Prüfung bestanden trotz einigen schweren Fehlern?

5 Antworten

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Die Prüfer haben einen festen Katalog, was Durchfallgründe sind. Das sind klare Verstöße gegen die Verkehrsregeln. Danach gehen sie. Kleinere Fehler oder Unsicherheiten stehen da nicht drin. Kommen die vor, spricht der Prüfer die an, kann einen deshalb aber nicht durchfallen lassen.

Keiner der von dir genannten Fehler würde bei einer Polizeikontrolle zu einem Bußgeld führen, höchstens zu einer Ermahnung.

1 wir waren nicht dabei 2 anscheinend waren die Fehler nicht so gravierend sonst hättest den Führerschein nicht bekommen

Du kannst Rekurs einlegen, und eine Neubeurteilung des Falls verlangen 🤔

Bremsen In nicht Verkehrsüblicher weiße

Was meinst du damit? Hast du einen Stoppie gemacht?

einem Vorfahrtsrecht Den von rechts kommenden Linksabbieger abbiegen lassen

Selbst wenn du Vorfahrt hast, musst du diese nicht zwingend nutzen. Also daher ist das für mich kein grober Fehler.

nicht angepasste Geschwindigkeit also ich bin auf der Landstraße zu langsam gefahren

Da kommt es immer auf die Geschwindigkeit an. Wenn du bei 100km/h mit 80 fährst dann finde ich das noch ok. Wenn du da mit 50 fähst ist es schon meiner Meinung nach ein größeres Problem.

Zudem war meine Verkehrsbeobachtung auch nur ausreichend und nicht gut

Das kann der Prüfer nur schwer von hinten beurteilen.

Und ich habe auch zweimal den Motor abgewürgt

Das abwürgen ist soweit ich weiß auch kein Durchfallgrund.

Ansich würde ich mich einfach freuen, dass du es geschafft hast und wenn der Prüfer dich bestehen lässt, können die Fehler nicht so gravierend gewesen sein.

Du kannst auch den Führerschein freiwillig abgeben wenn du willst 🤷‍♂️


Bording7770 
Beitragsersteller
 13.10.2022, 08:42

Ich weis auch nicht was mit dem bremsen gemeint ist. Hat der Prüfer nur nach der Prüfung zu mir gesagt. Aber weis eigentlich nicht was er damit meint. Ja natürlich habe ich mich gefreut. Und ich glaube es ist relativ normal das man in der Prüfung schlechter fährt als in Fahrstunden. Wurde sicherlich auch berücksichtigt

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Ein schwerwiegender Fehler wäre, wenn du jemandem die Vorfahrt nimmst, da das nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern auch noch eine Gefährdung ist.

Auf die eigene Vorfahrt darfst du hingegen verzichten, je nach Situation musst du das hin und wieder sogar mal.

Durchfallen würdest du, wenn du wiederholt grundlos an Kreuzungen und Einmündungen zögerst, weil du eine offensichtliche Vorfahrsregelung nicht verstehst.

Die nicht angepasste Geschwindigkeit ist ebenfalls kein Durchfallgrund, solange sie nicht dauerhaft deutlich zu niedrig ist und du niemanden behinderst.

Wenn du anstatt erlaubter 100 km/h überall nur 60 fährst, weil du sichtlich Angst hast, ist die Prüfung vorbei. Wenn du hingegen weitestgehend die erlaubte Geschwindigkeit fährst und irgendwo mal ausnahmsweise 10 km/h langsamer bist, ist das kein Grund fürs Nichtbestehen.

Ausreichende Verkehrsbeobachtung ist ausreichend.

Solange ersichtlich ist, dass du das Fahrzeug beherrschst und grundsätzlich keine Probleme mit dem Anfahren hast, ist es auch vertretbar, dass du es mal aus Nervosität abwürgst, solange es nicht zu einer Gefahrensituation kommt.

Willst du schnell noch vor dem Querverkehr aus einer Einmündung, würgst dann aber ab und bleibst mitten auf der Fahrbahn stehen, so dass der andere anhalten muss, ist das hingegen ein Druchfallgrund.

Was mit Bremsen in "nicht verkehrsüblicher Weise" gemeint ist, wissen wir nicht. Zu spät/zu stark gebremst? Offenbar war es aber noch ausreichend, da du wohl niemandem aufgefahren bist.