A1 125er Führerschein, darf man in der a1 praxisprüfung mit einem ausgeliehenem 125er Roller fahren oder muss es zwingend ein 125 Schaltfahrzeug sein?
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Führerschein, Roller, Verkehrsregeln, Führerschein & Fahrschule
Sofern die KFZ-Versicherung zustimmt, dass das Fahrzeug abweichend von der vereinbarten Nutzung auch im Rahmen der Fahrausbildung verwendet wird und es mindestens eine Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h erreicht, so kannst du die Prüfung darauf ablegen. Deine Fahrerlaubnis wird dann auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe beschränkt.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Verkehrsrecht
Nein, ein „Schaltfahrzeug“ muss es nicht sein.