Darf ich mit mein spanischen Autoführerschein 125er in Deutschland fahren?
Hi, mein Anliegen ist: ob man in Deutschland mit ein spanischen Autoführerschein 125er Fahren darf. In Spanien darf man nach 3 Jahren vom Besitz eines Autoführerscheins direkt eine 125er fahren. Ich habe mein Führerschein in Spanien gemacht weil ich von dort komme und lebe aber jetzt in Deutschland und meine Frage ist ob ich hier 125er fahren darf wie ich es in Spanien gemacht habe.
2 Antworten
ich finde es immer spannend, wenn Personen davon reden einen Führerschein gemacht zu haben. nein, Du hast keinen Führerschein gemacht, sondern eine fahrerlaubnis erworben.
Hier in Deutschland darfst Du mit der Fahrerlaubnisklasse "B" 125er fahren wenn Du entweder deine Fahrerlaubnis vor dem 31.03.1980 erworben hast, oder deine Fahrerlaubnis B seit 5 Jahren besitzt, mindestens 25 Jahre alt bist, und 4 Theoriestunden und fünf praktische Fahrstunden absolviert hast, die sogenannte "B 196".
Die direkte Antwort auf deine Frage würde also lauten: Nein, darfst Du nicht.
Wenn ich den B196 mache, muss ich mein spanischen Führerschein abgeben oder kann ich es behalten und bekomme ein deutschen nur mit dem B196?
Hi, nicht so ohne weiteres. Hast Du einen neuen Kartenführerschein und könntest Du Dir da bei Klasse A1 was eintragen lassen? Vielleicht übers spanische Konsulat?
Wenn nicht möglich, dann müsstest Du bei einer Fahrschule die Schlüsselzahl 196 machen und dann auch auf einen deutschen Führerschein umschreiben lassen.