Darf man mit Crosshelm Führerschein A1 machen?
Bei moped ist es ja kein Problem, aber bei einem 125er fährt man ja 110 km/h und der Helm ist am Kinn und Hals offen also geht das trotzdem?
1 Antwort
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Motorradfahrer müssen laut § 21a StVO einen „geeigneten Schutzhelm“ tragen.
Helme, welche eine Typgenehmigung nach der neuen ECE-Regelung 22.05 und natürlich 22.06 erhalten haben, erfüllen die Voraussetzungen für einen „geeigneten Schutzhelm“.
Mehr ist nicht zu beachten!
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Über 40 Jahre und hunderttausende Kilometer Fahrerfahrung..