A-Verstoß in der Probezeit?
ich bin noch in der Probezeit und habe beim Ausparken ganz leicht in anderes Auto geschrammt ( kleiner Kratzer nur )...bin ausgestiegen und habe mich kurz nach dem Fahrzeughalter umgeschaut..da niemand zu sehen war habe ich das Nummernschild fotografiert und wollte von zuhause aus die Polizei anrufen...ich weiß auch nicht warum ich nicht gleich vor Ort angerufen hab...hab nicht richtig nachgedacht. Leider hat mich dabei eine Frau beobachtet und hat die Polizei vor mir angerufen.
Bekomme ich eine Geldstrafe oder wird mir der Führerschein wieder weggenommen? falls zweiteres -wie genau läuft das? Muss ich dann die Prüfung wiederholen?
2 Antworten
Streng genommen hast du eine Verkehrsunfallflucht begangen. So eine Nummer ist kein Spaß und oder Bagatelle. Das kann einem die Probezeitverlängerung sowie ein Aufbauseminar einbringen und es droht unter Umständen ein Fahrverbot. Im schlimmsten Fall sogar der Entzug der Fahrerlaubnis.
Zudem könnte es Punkte einbringen und ein Bußgeld. Je nachdem ein vielleicht noch Strafverfahren. Dann wäre es kein Bußgeld mehr sondern eine Geldstrafe. Das ist oder wäre meine ich aber alles abhängig von der Höhe des verursachten Schadens und ob du vorher schon mal Auffällig geworden bist.
Kannst du alles im Netz nachlesen. Aber bevor du dich jetzt völlig Irre machst warte erst einmal ab wie oder ob überhaupt es weiter geht. Also zunächst mal hübsch mit der Ruhe.
Wie ich schon geschrieben habe ist eine Verkehrsunfallflucht kein Kavaliersdelikt. Erst recht nicht innerhalb der Probezeit.
Es kommt jetzt darauf an wie das gewertet wird, wie gut du das Erklären kannst und ob du zuvor schon einen A oder B-Verstoß begangen hast.
Hallo.....nein-es gab noch keine Verstöße zuvor und der Schaden ist wie gesagt nur ein kleiner Kratzer.....es war auch nicht böswillig-einfach kopflos. Haben Sie einen Tipp für meine Aussage?
Immer bei der Wahrheit bleiben. Es war eine unüberlegte und kopflose Handlung. Eine Situation mit der du als Fahranfänger etwas überfordert gewesen bist. Schreibe einfach wie es war.
vielen Dank für die Antwort....dass heißt Sie denken, dass bei einem geringen Schaden der Führerschein eher nicht gleich entzogen wird?...und wissen Sie auch wielang ich auf die Post der Polizei warten muss?