7,50 Stundenlohn angemessen?
Ich (M15) arbeite jeden Samstag ca 5 Stunden als ,,Kellner"
Sind 7,50 Euro zu wenig? Ich mache es quasi als Minijob. Ich bin in der 9. Klasse.
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2 Antworten
Wenn du bedenkst, dass für einen Erwachsenen, "richtig" beschäftigen Menschen ein aktueller Mindestlohn von 9,19 EUR gilt (und zwar BRUTTO - es gehen also noch Steuern und Sozialleistungen etc. davon ab), dann sind für einen 15jährigen Schüler 7,50 EUR, die du NETTO ausbezahlt bekommst, wirklich eine gute Bezahlung.
Und wenn du dann nett und höflich und freundlich bist, dann kommt ja auch noch Trinkgeld hinzu. (Diese Aussage müssen sich sogar Friseure offiziell anhören, die wirklich nicht mehr als besagten Mindestlohn verdienen).
na ja, so viele Stunden darf ein 15jähriger Schüler ja nun nicht arbeiten, als dass er über die 450 EUR käme - daher bin ich davon ausgegangen.
Hier ist aber auch von keinem Minijob die Rede, und einen Zusammenhang zwischen "7,50 EUR, die du NETTO ausbezahlt bekommst" und "Minijob" gibt es auch nicht.
Es ist aber gesetzlich geregelt, dass Schüler nur 450 Euro/Monat verdienen dürfen, sonst fallen die steuerlichen Vergünstigungen weg.
Gleichzeitig schreibt der FS doch sehr klar:
Ich (M15) arbeite jeden Samstag ca 5 Stunden als ,,Kellner"
Gehen wir von sogar 5 Samstagen im Monat aus (Bestfall!), dann wären das 25 Stunden x 7,50 EUR = 187,50 EUR
Das wären also weit unter dem erlaubten "steuerfreien" Maximalbetrag. Er bekommt das Geld also netto, denn der Arbeitgeber zahlt dafür einen Pauschalbetrag.
Das, was Du hier alles anführst, spielt doch überhaupt keine Rolle, ist bloße Spekulation und hat auch mit "Schüler" und nichts zu tun.
Das Einzige, was sicher ist: Minderjährige haben keinen Anspruch auf den Mindestlohn, wenn sie noch nicht über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen (was ja im Allgemeinen so sein wird)..
Fakt ist aber auch, dass Schüler bis 450 Euro verdienen dürfen, OHNE dafür Steuern oder andere Abgaben zahlen zu müssen. Meine Steuerberaterin wird ihren Job sicher nicht seit 30 Jahren immer noch machen, wenn sie derart unfähig wäre. Und mein 18jähriger Sohn - 12. Klasse - hat just in den Sommerferien und jetzt in der Schulzeit einen Schülerjob im IT-Bereich angenommen - da haben wir uns sehr intensiv mit der Thematik beschäftigt.
Ansonsten kannst du das alles auch nachlesen:
https://taxfix.de/steuertipps/muss-ich-mit-einem-ferienjob-steuern-zahlen/
Wo ist denn hier die Rede davon, dass es ums Steuereinsparen geht.
Das ist doch überhaupt kein Thema bei 5 Wochenstunden und 7.50 € Stundenlohn, brutto oder Netto!
auch all die anderen Abgaben sind nicht zu leisten - somit ist 7,50 Auszahlungsbetrag! Erst bei mehr als 450 Euro wird es sozialversicherungspflichtig.
Wenn dir der Job Spass macht und du das Trinkgeld behalten kannst.
Wo steht das??