7,50 Stundenlohn für "Schüler"?

4 Antworten

Dass der Mindestlohn erst ab Volljährigkeit gilt hat den Hintergrund, dass Jugendliche sich keinen Vollzeitjob statt einer Ausbildung suchen sollten.

Das ist durchaus sinnvoll, denn man hat nach der Ausbildung die deutlich besseren Berufs- und Ausbildungschancen.

Allerdings ist auch nirgends festgeschrieben, dass ein Betrieb einen Minderjährigen zwingend unter Mindestlohn zahlen muss - also bitte beschwere dich bitte bei deinem Arbeitgeber, wenn dir das "unmenschlich" vorkommt. Alternativ kannst jederzeit den Job wechseln, wenn dir das Gehalt zu niedrig erscheint.

Take it, chance it or leave it.

Man kann sicherlich die Frage nach der Gerechtigkeit stellen. Aber das als "unmenschlich" zu bezeichnen, ist doch reichlich übertrieben.

Es würde sich die Frage stellen, ob man überhaupt einen Schüler anstellen würde, wenn man ihn wie einen gelernten Kellner bezahlen müsste oder zumindest wie eine erfahrene Service Kraft? Würde man vermutlich nicht!

Eigentlich ist diese Regelung dazu gedacht, dass Minderjährige nicht auf die Idee kommen, auf eine schlechter bezahlte, aber zukunftsträchtigere Ausbildung zu verzichten und stattdessen sich als vollbezahlte Hilfskräfte zu verdingen. Aus meiner Sicht, eine durchaus sinnvolle Sache.

Und als Kellner, kannst du dich sicherlich mit dem Trinkgeld trösten.

Nein, du machst nicht dieselbe Arbeit. Du darfst auf Grund deiner Minderjährigkeit nicht so lange arbeiten wie andere, hast mehr Anspruch auf Pausen und darfst nicht spät abends oder am Sonntag eingesetzt werden. Daher verdienst du weniger. Du hast auch keine Berufserfahrung vorzuweisen. Wenn du irgendwann mal in einigen Jahren Vollzeit seit Jahren ackerst, dann wirst du vielleicht anders darüber denken, wenn dann ne 17jährige Aushilfe genauso viel Geld wie du haben willst.


tibech 
Beitragsersteller
 10.11.2019, 10:29

Achso aber wenn ich 18 bin ändert sich das dann? Denn ab dem Zeitpunkt ab dem ich 18 bin, verdiene ich automatisch mehr? Sorry aber der fehlt der Sinn für mich. Ich mache genau so viele Pausen wie anderen und doch ich mache den selben Job und arbeite Sonntags.

SlightlyAnnoyed  10.11.2019, 10:34
@tibech

Das du deine Rechte, die du als Minderjähriger beim Arbeiten hast nicht einforderst, ist dein Problem. So hast du zB Anspruch auf 30min Pause bei einer Schicht bis 6 Stunden (Volljährige haben keinen Anspruch), über 6 Stunden darfst du 1 Stunde Pause machen, volljährige nur 30 min. Du darfst auch nicht zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr eingesetzt werden. Somit bist du für den AG nicht so nützlich wie eine volljährige Kraft. Daher die geringere Bezahlung. Völlig in Ordnung.

liavah  10.11.2019, 11:23
@tibech
Ich mache genau so viele Pausen wie anderen und doch ich mache den selben Job und arbeite Sonntags.

Dann solltest du deine Rechte einfordern und dich beim Arbeitgeber beschweren. Dies gilt übrigens auch für den Lohn.
Dass der Mindestlohn nicht für Minderjährige gilt, ist die eine Sache - es steht aber auch nirgends geshrieben, dass man nicht mehr verdienen darf.

Wenn dir der Lohn nicht passt, dann suche dir einen besser bezahlten.

Der Mindestlohn gilt eben für Minderjährige nicht


tibech 
Beitragsersteller
 10.11.2019, 10:24

Danke für deine Antwort. Allerdings habe ich nach eurer Meinung gefragt und nicht danach, was ich tun soll.