60€ DB Strafgebühr wegen kleinen Fehler?

5 Antworten

Von Experte xyz911 bestätigt

Das ist keine Strafe. Das ist erhöhtes Beförderungsentgelt. Denn das wechseln zu 1. Klasse ohne Ticket für die 1. Klasse ist Erschleichung von Leistungen.

Das Argument wir stehen auf, wenn jemand was sagt passt hier nicht.

Denn das die 1. Klasse teurer ist, als die 2.Klasse, weiß man gewöhnlich.

Bekommt man normalerweise nicht einfach nur eine Mahnung beim ersten Mal,

Die Forderung ist sofort fällig, ohne dass es einer Mahnung bedarf

und beim zweiten Vergehen dann die Bestrafung?

Du meinst z.B. der 1. Mord ist (straf)frei ?

Es gibt keine Verpflichtung euch erst nur eine Mahnung zu erteilen. Ihr habt unberechtigt die 1. Klasse benutzt und dies wird in den Beförderungsbedingungen halt mit dieser Gebühr geahndet.

Ihr seid schwarz gefahren = kein1. Klasse Ticket

das erhöhte Beförderungsentgelt ist damit berechtigt