6-km/h "Einachser" zu angemeldeten Zwecken mit 14 fahren?

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§ 4 FEV:

Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind

3.Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung land- oder forstwirtschaftlicher Zwecke bestimmt sind, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h sowie einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden.

Grundsätzlich könnte dein Trecker unter diesen Punkt fallen. Es ist aber zwingend erforderlich, dass der Trecker für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet wird.

Da du aber einen Umzug begleiten möchtest, fällt der Land- oder forstwirtschaftliche Zweck weg. Somit benötigst du für den Trecker eine Fahrerlaubnis. Welche dafür benötigt wird kann ich dir ohne angaben zum Trecker nicht sagen.

Du würdest dich nach § 21 StVG strafbar machen. Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

Du musst auch damit rechnen, dass du so schnell keine Fahrerlaubnis mehr erwerben kannst.


frag mich wie willst einen einachser fahren?da läufst doch hinterher und führst ihn an den holmen.wenn es ein trecker ist dann ist es kein einachser


DaKaBo  03.08.2022, 14:45

Er meint wohl einen Einachser mit Hänger und Sitzvorrichtung - was dann natürlich ein Zweiachser ist...😊 Du hast Recht

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