6-km/h "Einachser" zu angemeldeten Zwecken mit 14 fahren?
Hey! ich brauche mal euren Rat,
darf man mit 14 Jahren ein Trecker, der auf 6km/h gedrosselt ist und damit Zulassungs- und führerscheinfrei ist aber erst ab 15 bewegt werden darf fahren, wenn:
- es ein Fahrzeug bei einem vorher angemeldeten Umzug/Demo ist?
Wenn nein, mit was für einer Strafe muss der 14 Jährige rechnen?
LG
2 Antworten
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§ 4 FEV:
Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind
3.Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung land- oder forstwirtschaftlicher Zwecke bestimmt sind, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h sowie einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden.
Grundsätzlich könnte dein Trecker unter diesen Punkt fallen. Es ist aber zwingend erforderlich, dass der Trecker für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet wird.
Da du aber einen Umzug begleiten möchtest, fällt der Land- oder forstwirtschaftliche Zweck weg. Somit benötigst du für den Trecker eine Fahrerlaubnis. Welche dafür benötigt wird kann ich dir ohne angaben zum Trecker nicht sagen.
Du würdest dich nach § 21 StVG strafbar machen. Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
Du musst auch damit rechnen, dass du so schnell keine Fahrerlaubnis mehr erwerben kannst.
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frag mich wie willst einen einachser fahren?da läufst doch hinterher und führst ihn an den holmen.wenn es ein trecker ist dann ist es kein einachser
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Er meint wohl einen Einachser mit Hänger und Sitzvorrichtung - was dann natürlich ein Zweiachser ist...😊 Du hast Recht
Danke für den Stern