Alter Führerschein Klasse 3, welchen Trecker darf ich fahren?
Hallo, ich habe den alten Führerschein Klasse 3 (den rosa-farbenen) - 1985 gemacht . Welche Trecker darf ich heute damit fahren? Ist das PS- abhängig, oder von km/h? Bitte nur antworten,wenn Du Dir sicher bist! Danke! Grizzly
7 Antworten
Du darfst in jedem Fall die Trecker fahren, die unter Klasse L fallen. Beim Umtausch erhälst du Klasse T auf Antrag, wenn du einen Nachweis bringst, dass du den land- oder forstwirtschaqftlich brauchst.
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In einem deiner Kommentare habe ich gelesen, dass du einen Klasse-T-Trecker für deinen Sohn überführen willst. Ist dein Sohn in der Landwirtschaft tätig? Hilfst du dort auch öfter mal? Dann kannst du dir das schriftlich bestätigen lassen, das reicht. Du musst nicht hauptsächlich in der Landwirtschaft tätig sein.
Kauft ihm einfach eine Traktor welcher nur 30 fährt , den dürft ihr mit den alter 4 er sicher fahren.
Bis 40 km/h Höchstgescheindigkeit und 7,5 to. zulässigem Gesamtgewicht. Für größere (z.B. auch die mit 50 km/h) benötigst Du einen separaten Schein.
L geht nur bis 32km/h, als Zuggespann nur 25 km/h!
Mit Gesamtgewicht hat das nichts zu tun, eine Erntemaschine wiegt viel mehr als man mit dem 3er alleine fahren dürfte. Hier spielt nur der Einsatzzweck und die Höchstgeschwindigkeit eine Rolle!
Mit "T" (den man nicht mit dem 3er kriegt) darf man dann bis 61 km/h.
Lass den Führerschein umschreiben auf die Plastikkarte.
sage ganz gelassen, dass du regelmäßig landwirtschaftliche Fahrzeuge fährst, darunter selbstfahrende erntemaschinen (Nenne einen Claas Mähdrescher). Dann schreibt man dir sowohl den L wie auch den T zu. M ist ebenfalls im alten Dreier enthalten... ev. sogar der A1.
ich habe bei der Umschreibung den C1E, M, L, T aufgeschrieben bekommen. (War zu dem Zeitpunkt Ehefrau eines Landwirts).
Ich darf bis 12,5 Tonnen PKW und LKW fahren (inclusive Hänger), alle Traktoren und eben Moped. mein Führerschein (war ein grauer) war von 83.
Grins mich gerade weg... Die Mädels von der Führerscheinstelle werden mir das nicht abnehmen... bin leider eine Kollegin von denen - schade eigentlich,dass ich in einem anderen Amt arbeite... naja, dürfte mir den Schein eh nicht selber ausstellen. Ich habe eigentlich bisher absichtlich nicht die Plastikkarte beantragt, weil ich so immer noch behaupten kann, von nix gewußt zu haben... Wenn ich aber die Plastikkarte beantrage und die mir null eintragen, habe ich das schwarz auf weiß und kann nicht mehr sagen, ich wußte nichts. Eigentlich will ich auch nur eine Überführungsfahrt eines neuen Treckers vornehmen, den Mein Sohn zum Geburtstag bekommt - äh, natürlich nicht neu! Nur für ihn neu! Naja, er darf jedenfalls noch nicht selbst Fahren, da er seinen Führerschein erst nach seinem Geburtstag bekommt.
Für den 3er bekommt man nur die Klasse "L"
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Sprich Landmaschinen bis 25 km/h (jaja 32 km/h ohne Hänger).
"Für Erwachsene" ist die Klasse "T", also bis 61 km/h, die kann man nur bekommen wenn man zusätzlich Papiere hat die einem das erlauben. Aber viele Führerscheinstellen (*hust* Siegburg *hust*) kriegen das nichta uf die Reihe, die glauben es einem ohne Nachweis wenn man da "frech" T mit ankreuzt. T kann man erst ab 18 bekommen.
Ich hatte damals mit 16 meinen Trekkerführerschein gemacht, hatte dann sozusagen den "L" den ich dann mit 18 auf T erweitert habe. Wie das genau funktionierte weiß ich schon gar nicht mehr, aber zum Autoführerschein hatte ich da Papiere bekommen die der heutigen Klasse "T" entsprechen, das mußte man damals nur irgendwie beantragen. Seit 1995 kann man den "L" nicht mehr einfach so mit 16 machen.
Auf Basis des "L". Aber das umschreiben lassen ist kein Antrag, den müsste man vorher machen!
War bei mir auch so. Einem Freund wurde die brieftasche geklaut, der frage mich wo man denn alle Papiere neu bekommt. Danmals hatte ich gerade Zeit und dachte, es wäre ein guter Zeitpunkt einfach mitzugehen und mir den Kartenführerschein zu holen. Neuen Perso brauchte ich zufällig sowiso bald.
Also lege ich da brav alles auf den Tisch was ich hatte. Die Tante hinetr dem tresen guckte mich recht giftig an:
- T: "WAS IST DAS!?"
- I: "Meine Papiere, ich hätte gerne den neue..."
- T: "Ja, ja nehmen Sie das weg, füllen sie den Fragebogen aus wie alle anderen und legen den mit dem Passbild da hin wenn Sie fertig sind!"
Und wie früher in der Schule schrieb mein freund von mir ab - und bekam den gleichen Führerschein mit allen Erweiterungen die ich mir damals hart erkämpfen musste!
Da Trecker ab einer bestimmten Geschwindigkeit als normale Fahrzeuge gelten und nicht mehr als landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge, gelten auch die allgemein ein Bestimmungen. Das heißt Du darfst Traktoren bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t fahren. Was Traktor mit Hänger betrifft, bin ich mir nicht sicher. Wenn ich nicht irre, darf der nochmal 7 t haben. aber wie gesagt - ich bin da nicht sicher. Schau also noch mal nach.
Da du den alten Führerschein besitzt, darfst du auf Grund von Bestandschutz mehr machen, als die Besitzer der aktuellen "Kreditkarte"
PS: Ich bin vom Fach :-)
Der T gilt bei Erwerb ab 16 bis max 40 km/h und ab 18 auf max 60 km/h mit amtlichen grünen Kennzeichen ( Landwirtschaft ) Der 3 er kann umgeschrieben werden wenn ein Landwirt od. Forstwirt bestätigt bekommt , dass er in der Landwirtschaft arbeitet auch Nebenerwerb od. Nachbarschaftshilfe.
Landwirtschaftliche Maschinen sind imemr extra und bei denen darf man nur 25km/h (L) oder 60km/h (T) fahren. Die Dinger sind keine Spielzeuge, gerade bei den großen (T) muß man nachweisen daß man damit auch umgehen kann!
Vielen Dank für die Info. Mein Sohn ist Tag und Nacht auf dem Trecker bei einem Bauern in der Nachbarschaft - natürlich nur auf dem Land. Nun wird er 16 und darf endlich auch auf der Straße fahren... Er will Landmaschinen-Mechaniker werden und wir haben ihn mit einem Trecker "bestochen", den Realschulabschluss zu machen (Hauptschulabschluss hätte gereicht). Im Juni macht er seinen Abschluss und wir müssen den Trecker kaufen. Man sollte aufpassen, was man den Kindern verspricht ;o)