520€ Anrechnungsfrei bürgergeld u 25?

2 Antworten

U 25 jähre können 520€ Anrechnungsfrei behalten

Diese Regelung gilt nur für Schüler, Auszubildende und Studenten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Der erhöhte Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen gilt nur unter 25 Jahren, wenn das Kind Schüler, Azubi oder Stundent ist bzw.einen freiwilligen Dienst wie ein FSJ - machen würde.

Hast Du normal gearbeitet, ohne eine dieser Voraussetzungen zu erfüllen, gelten die normalen Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll, findest Du im Internet zum nachlesen.

Es gilt das Zuflussprinzip !

Wenn Du ab August Anspruch auf Bürgergeld hast und deinen anteiligen Lohn im August aufs Konto bekommst, wird dieser unter Berücksichtigung von Freibeträgen auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll auf deine Leistungen für August angerechnet.

Würdest Du den Lohn noch im Juli aufs Konto bekommen und erst ab August Bürgergeld bekommen, wäre der Lohn kein anrechenbares Einkommen sondern Vermögen und das bliebe bis auf Höhe des Schönvermögens ohne Berücksichtigung.