520€ Anrechnungsfrei bürgergeld u 25?
Ich bekomme noch lohn gezahlt vom bereits gekündigtem job für die tage vom 01.07.24 -08.07.24. Da ich ab dem 01.08. Bürgergeld beziehe muss der lohn verrechnet werden. U 25 jähre können 520€ Anrechnungsfrei behalten das Problem ist ich werde ende juli 25 und mein Arbeitgeber wird den lohn bestimmt erst Anfang bis mitte August überweisen. Also war ich zum Zeitpunkt des ausübens der Versicherungspflichtigen arbeit u25 aber zum zeitpunkt des geld Eingangs frisch 25 jahre alt.
Wird das Jobcenter jetzt sagen du bist 2 wochen lang 25 jahre alt wir behalten das geld oder kann ich mich darauf berufen das ich zur zeit als ich mir das geld verdient habe noch u 25 war?
2 Antworten
U 25 jähre können 520€ Anrechnungsfrei behalten
Diese Regelung gilt nur für Schüler, Auszubildende und Studenten.
Der erhöhte Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen gilt nur unter 25 Jahren, wenn das Kind Schüler, Azubi oder Stundent ist bzw.einen freiwilligen Dienst wie ein FSJ - machen würde.
Hast Du normal gearbeitet, ohne eine dieser Voraussetzungen zu erfüllen, gelten die normalen Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll, findest Du im Internet zum nachlesen.
Es gilt das Zuflussprinzip !
Wenn Du ab August Anspruch auf Bürgergeld hast und deinen anteiligen Lohn im August aufs Konto bekommst, wird dieser unter Berücksichtigung von Freibeträgen auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll auf deine Leistungen für August angerechnet.
Würdest Du den Lohn noch im Juli aufs Konto bekommen und erst ab August Bürgergeld bekommen, wäre der Lohn kein anrechenbares Einkommen sondern Vermögen und das bliebe bis auf Höhe des Schönvermögens ohne Berücksichtigung.