5 im Hauptfach und Nebenfach|Bin ich versetzt(Nachprüfung)

5 Antworten

So wie es aussieht wirst du mit der nicht ausgeglichenen 3 in Deutsch sitzenbleiben. Eine Nachprüfung wird einem Schüler nur angeboten, wenn besondere Gründe vorliegen (z.B. längere Krankheit, Leistungsabfall wegen familiärer Probleme wie Scheidung der Eltern oder Todesfall) und es wahrscheinlich ist, dass der Schüler die Wissenslücken in kurzer Zeit nacharbeiten kann.

Mit zwei Fünfen ist eine Versetzung sehr fraglich. Du solltest Nachhilfe nehmen, um über diese zumindest eine 5 ausgleichen zu können, so denn eine Möglichkeit zur Nachprüfung besteht. Einen anderen Rat kann ich Dir keinesfalls geben, auch wenn ich dies am liebsten getan hätte. Stehen die Zensuren denn bereits fest, oder werden weitere Klausuren geschrieben? Wenn ja, beginne sofort mir der Nachhilfe und versuche auf eine 4 zu kommen. Konzentriere Dich dabei auf ein Fach, nämlich auf das, in dem der Schwierigkeitsgrad am geringsten für Dich ist.Ich denke, dass Deine Eltern/ Oma/Opa/Onkel/Tante usw. Dich dabei finanziell unterstützen werden. Viel Erfolg und liebe Grüße

Ja du kommst weiter, da dein Durschnitt aller Noten besser ist als 4,0.

Alex7891  23.06.2014, 21:04

Seit wann zählt der Durchschnitt ?

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Man kann in NRW entweder nur bei den Hauptfächern oder bei den Nebenfächern danebenliegen, nicht aber in beiden !

Die 5 in Deutsch wird nicht durch eine 3 in einem anderen Hauptfach (Mathe, Englisch, Französisch) ausgeglichen.

Die 5 in Bio würde zwar ausgeglichen, aber das nutzt wegen der 5 in einem Hauptfach nichts.

Verordnung Nachprüfung NRW:

1) Ab Klasse 7 kann eine nicht versetzte Schülerin oder ein nicht versetzter Schüler eine Nachprüfung ablegen, um nachträglich versetzt zu werden. Die Schulleiterin oder der Schulleiter spricht die Zulassung zur Nachprüfung aus, wenn in einem einzigen Fach durch die Verbesserung der Note von „mangelhaft“ auf „ausreichend“ die Versetzungsbedingungen erfüllt würden. Kommen für die Nachprüfung mehrere Fächer in Betracht, wählt die Schülerin oder der Schüler das Fach, in dem die Nachprüfung abgelegt werden soll.

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=223&bes_id=7588&aufgehoben=N&menu=1&sg=0#det287657

Siehe §26 !