NRW Gymnasium: Versetzungsgefahr durch 5 im Hauptfach (angekündigt) und 5 im Nebenfach (nicht angekü
NRW Gymnasium: Versetzungsgefahr durch 5 im Hauptfach (durch blauen Brief angekündigt) und 5 im Nebenfach (nicht angekündigt)
Unser Sohn geht in die 7.Klasse eines Gymnasiums in NRW. Wir wissen, daß er im Hauptfach Deutsch eine 5 kriegen wird. In Mathe und Französisch steht er 3, hat als Ausgleichsfächer.
Einen blauen Brief hatten wir vor mehrere Wochen für die Fächer Deutsch und Englisch bekommen, waren also entsprechend informiert. Mit der Deutschlehrerin und der Klassenlehrerin hatten wir vor ein paar Wochen gesprochen. Da sagte man uns, daß er nicht Versetzungsgefährdet sein.
Heute aber teilt uns die Klassenlehrerin mit, daß er in einem Nebenfach ebenfalls 5 stehen würde. Wir sind jetzt überrascht/schockiert, zu mal wir ja vorher die Lehrer gefragt hatten. Um welchen Nebenfach es sich handelt, will sie nicht verraten. Erst nach dem Zeugnisskonferenz in kommender Woche. Wir vermuten Chemie, weil der Chemielehrer einer von 2 Lehrern ist, der die Note unserem Sohn nicht genannt hat.
Bei einer 5 im Hauptfach und einer 5 im Nebenfach, müsste er also eine Nachprüfung im Nebenfach machen, da er ja ein Ausgleichsfach in der Hauptfächern hat.
Meine Fragen:
- muß das Gymnasium eine 5 im Nebenfach nicht im blauen Brief ankündigen. Eine Ankündigung gab es nur in Deutsch und Englisch. Von einem Nebenfach war nicht die Rede.
- darf eine Lehrerin die Information (welches Nebenfach mit einer 5 betroffen) ist uns vorenthalten?
- wann würde eine Nachprüfung statt finden. Vor oder nach den Sommerferien?
5 Antworten
Die Regel ist GANZ klar.
Wird** EINE** Fünf nicht "gemahnt", so zählt sie bei der Versetzungsentscheidung NICHT. Hätte Dein Sohn also wirklich "nur" eine gemahnte Deutsch 5 und die nciht gemahnte Fünf in einem "Nebenfach", wird er versetzt.
Bekommt ein Schüler aber sogar ZWEI nicht durch "blauen Brief" gemahnte Fünfen, zählt nur EINE davon nicht.
Selbstverständlich darf ein Lehrer die von Dir genannte Information vorenthalten (sie MUSS es sogar!) , denn nicht sie entscheidet, sondern die VersetzungsKONFERENZ, die sicherlich noch gar nicht stattgefunden hat!!!!
Nachprüfungen finden übrigens in der letzten Ferienwoche statt.
P.S.: Wie man es allerdings in NRW schaffen kann, auf dem ZEUGNIS im Fach DEUTSCH die Note 5 zu bekommen, ist mir unerklärlich. In NRW ist eine ZEUGNISNOTE Deutsch 5 fast nicht "erreichbar" ! !
Schon die Note 4 in Deutsch ist ein hartes Urteil! .
NEIN - da ist die Regel absolut klar:
Eine Fünf auf dem Zwischenzeugnis IST eine Warnung. In diesem Fall wird nicht zusätzlich noch ein "Blauer Brief" verschickt.
Das müsste aber eigentlich allgemein bekannt sein.
Hast Du den Fall denn nicht beim ELTERNSPRECHTAG mit den Lehrern besprochen?
muß das Gymnasium eine 5 im Nebenfach nicht im blauen Brief ankündigen. Eine Ankündigung gab es nur in Deutsch und Englisch. Von einem Nebenfach war nicht die Rede.
--> Die MÜSSEN das nicht, dein Sohn weiß ja welche Noten er geschrieben hat, insofern sollte das ganze eigentlich bekannt sein. Weiterhin ist es ja möglich, dass dein Sohn erst nach dem Versenden der blauen Briefe auf ne 5 gerutscht ist und vorher eine ausreichende Leistung hatte.
darf eine Lehrerin die Information (welches Nebenfach mit einer 5 betroffen) ist uns vorenthalten?
Sie DARF schon, ist zwar nicht grade die freundliche Art, aber sie MUSS es nicht mitteilen. Wäre aber kein Beinbruch wenn sie es täte
wann würde eine Nachprüfung statt finden. Vor oder nach den Sommerferien?
Normalerweise vor den Ferien, da nach den Ferien ja schon der reguläre Unterricht weitergeht und zu diesem Zeitpunkt ja schon feststehen muss in welche Klasse dein Sohn nun kommt.
Also es muss gewarnt werden,wenn man eine 5 bekommen könnte und versetzungsgefährdet ist.
es kann vor kommen das man eine fünf nicht ankündigt , da diese später zustande kam als die Briefe schon geschickt wurden.aber wieso Nachprüfung?kann er denn nicht das Nebenfach mit zwei dreien oder einer zwei ausgleichen? im Zeugnis sind 2 fünfen erlaubt so lange es sich bei beiden nicht um zwei Hauptfächer eignet.er könnt also beide Fächer ausgleichen
Ich glaube es wird immer nur 1 blauer Brief verschickt. bei einer Wiederholung einer 5 müssen die es glaub ich nicht mehr. Dass die Lehrerin die Note verschweigt ist mir völlig fremd. Und die Nachprüfungen sind immer kurz vor den Ferien
Falsch! Die Nachprüfungen finden immer am Ferienende statt und zwar am vorletzten und letzten Ferientag! So ist es in NRW!
dummerweise hatte er die 5 im Nebenfach auch schon bereits im 1.Halbjahr. Muss man dann im 2.Halbjahr dies nicht mehr ankündigen?