45km/h Roller, was passiert beim Fahren ohne Führerschein mit dem Roller?

3 Antworten

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§21 StVG:

(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter
1. das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war

idknow74 
Beitragsersteller
 25.05.2021, 15:39

Ich danke dir :)

sehr lieb dass du dir extra die Zeit nimmst!

schönen Tag dir noch :)

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Das kommt darauf an, wobei du erwischt wirst. Du darfst das Fahrzeug nicht bewegen, dementsprechend müsstest du es genau dort stehen lassen, wo du erwischt wurdest.

Wenn du schon deinen Führerschein verloren hast, warum möchtest du dann so dämlich sein und mit dem Roller fahren. Im Zweifel führt es dazu, dass der Halter des Rollers eine satte Strafe bekommt und du deinen Führerschein bis auf weiteres nicht mehr wieder siehst.


idknow74 
Beitragsersteller
 25.05.2021, 14:47

Hallo,

Erstmal herzlichen Dank für deine schnelle Antwort.

ich weiß, dass klingt völlig Unglaubwürdig, aber hab es tatsächlich aus Interesse gefragt, würde dies keineswegs riskieren.

danke :))

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Florendil  25.05.2021, 14:49
@idknow74

Dann ist gut.

Grundsätzlich hat der Fahrzeughalter sicherzustellen, dass alle, die mit dem Fahrueg fahren, eine gültige Fahrerlaubnis haben.

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Die Strafe ist abhängig von Alter und Vorstrafen.