Darf ich einen 125 ccm Roller ohne Führerschein fahren?
ich bin ein 1952 Jahrgang und möchte wissen ob ich einen 125 ccm Roller ohne jeglichen Führerschein fahren darf?
7 Antworten
Nein.
Der Roller fällt unter die Fahrerlaubnisklasse A1.
Du benötigst dafür eine Fahrerlaubnis der Klasse A1 nach derzeitigem Recht oder eine der Klasse 1b, wenn vor dem 01.01.1998 erworben (ab da geb es die "Buchstaben-Klassen) oder eine Fahrerlaubnis der Klasse 3, wenn diese vor dem 01.04.1980 erteilt wurde.
Wer 1952er Jahrgang ist und nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis, darf nur ein Mofa führen.
Die Beschränkung sind dann ... "einsitziges, einspuriges Fahrzeug mit max 50ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h"
Das kann auch ein auf 25km/h gedrosselter 50ccm Roller sein.
Wer nach dem 01.04.1965 geboren wurde benötigt aber auch dafür eine Prüfbescheinigung.
Ohne Führerschein darfst du keinen Roller fahren - egal welcher Jahrgang du bist. Wenn du einen alten Autoführerschein (3er hieß er, oder?) hast, darfst du den Roller aber fahren.
Ok, danke. Ich weiß, dass meine Eltern den 125ccm Roller einfach so fahren, aber ich musste einen A1 Schein machen dafür.
Ohne Führerschein darfst du keinen Roller fahren
Das ist falsch. Roller mit 50ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 25km/h dürfen durchaus ohne Führerschein gefahren werden, die gehören nämlich zu den Mofas. Man braucht dazu lediglich eine Mofaprüfbescheinigung.
Richtig ist aber, dass der in der Frage angegebene Roller nicht ohne Führerschein gefahren werden darf.
Du hast Tretroller in deiner Aufzählung vergessen. Und Deo-Roller :P
Nein, du hast ja Recht. Mir ist schon klar, dass man diese Mofas fahren darf, aber das ist für mich irgendwie kein Roller. War im Geiste bei den anständigen Gefährten *g*
Nein brauchst den A1 https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinklassen/a1-fuehrerschein/
(ohne Führerschein darfst du selbstverständlich überhaupt kein TöffTöff fahren)
Doch!! Mofas darf man auch ohne Führerschein fahren. Man braucht dazu lediglich eine Mofaprüfbescheinigung, - das ist KEIN Führerschein.
Brauch die Fragestellerin auch nicht, da sie vor dem 1.04.1965 geboren wurde. ;)
D. h.: sie darf ein Mofa ohne weiteres fahren - Perso reicht.^^
das einzigste was du fahren kannst und darfst, ist ein Mofa: 50 ccm u. 25 km/h
das ist der Stichtag, vor dem 1. April 1965 geboren; alle die danach kommen, benötigen eine Prüfbescheinigung
Nein, darfst du nicht. Du darfst nur Mofa fahren.
Braucht man nicht auch für ein Mofa eine Fahrerlaubis? Ich meine, mal von der Führerscheinklasse "M" gehört zu haben.
Die Klasse M gab es mal, die heißt heute AM und berechtigt zum Führen von :
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- Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm 3 oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren,
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- Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm 3, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor),
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- dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm 3 im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.
Braucht man nicht auch für ein Mofa eine Fahrerlaubis?
Nein, denn Mofas gehören zu den fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen für die nur eine Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich ist - die benötigt aber aber auch nur, wer ab dem 01.04.1965 geboren wurde.
Die Antwort ist nicht ganz richtig.
Krafträder der Klasse A1 dürfen mit der "alten Klasse 3" nur gefahren werden, wenn diese VOR dem 01.04.1980 erworben wurde. Die Klasse 3 gab es aber bis zum 31.12.1997, diese Leute dürfen dann den Rollern NICHT fahren.