3.Können Planansätze während des Haushaltsjahres geändert werden?

1 Antwort

Die Planansätze können natürlich durch die beschließende Körperschaft geändert werden; dazu muss aber der Haushaltsplan selbst - entweder für das laufende oder für das kommende Jahr - ebenfalls per Beschluss geändert werden. Je nach Art und Umfang wäre dieser dann der zuständigen Landesbehörde ggfs. zur Prüfung zuzuleiten. Solange die Summe der Ausgaben insgesamt sich hier nicht verändert, ist das ledigliche eine Budgetverschiebung zwischen verschiedenen Ressorts. Ansonsten wäre ein Nachtragshaushalt zu erstellen.


SGDSupporters 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 06:23

Dankeschön! :)

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