3.Können Planansätze während des Haushaltsjahres geändert werden?
Hallo alle zusammen, ich habe diese frage beantworten können dank google und eine weitere Frage konnte ich nicht mit google bzw. Büchern lösen. Könnt ihr mir vllt helfen sie bezieht sich auf die obige Frage.
1. Was muss die Gemeinde hierfür tun?
Danke für eure Hilfe! <3
1 Antwort
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Die Planansätze können natürlich durch die beschließende Körperschaft geändert werden; dazu muss aber der Haushaltsplan selbst - entweder für das laufende oder für das kommende Jahr - ebenfalls per Beschluss geändert werden. Je nach Art und Umfang wäre dieser dann der zuständigen Landesbehörde ggfs. zur Prüfung zuzuleiten. Solange die Summe der Ausgaben insgesamt sich hier nicht verändert, ist das ledigliche eine Budgetverschiebung zwischen verschiedenen Ressorts. Ansonsten wäre ein Nachtragshaushalt zu erstellen.
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