360° Aufnahmen im öffentlichen Straßenverkehr erlaubt?

1 Antwort

Hallo

1.) Anbauten an Autos brauchen eine Baumusterprüfung oder eine Abnahme durch einen Ingenieur, UVV Techniker, KFZ Meister, Stage/Bühnenbau Meister. Irgendjemand muss das Prüfen und als sicher erklären. Und derjenige Haftet dafür bzw dessen Haftpflichtversicherung.

Mw gibt es nur handvoll Saugnapfhersteller mit Zertifizierungen und die Saugnäpfe müssen von Fachkräften angebracht werden. Diese Saugnäpfe haben einen Indikator oder eine Druckanzeige für längere Einsätze.

2.) Man kann im Rahmen der Panoramafreihit alles aufzeichen aber man darf nichts ohne Rechteabklärung puplizieren. Tick Tock ist Puplikation

3.) es gab schon Zig Rechtsstreitereien um anlasslose Dauervideos mit unterschiedlichen Rechtsprechungen www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/dashcam/

4.) Oberklasseautos nach 2010 haben Rundumkameratechnik ab Werk eingebaut da muss man nix anpratzen. Aus Japan gibt es Innenspiegel mit 360 Grad Aufnahme sind dort mW bei Taxis Vorschrift.