Keinen Führerschein wegen Jugenddelikten?
Hey, bin circa 5 Monate an meinem Führerschein und habe ihn zu 70% abbezahlt. Fahrstunden und Theorie Zeugs ist fertig. Ich wartete allerdings ziemlich lange darauf das mein Antrag zur Ersterteilung der Fahrerlaubnis Klasse B bearbeitet wird, als dann Post kam, bekam ist erstmal nen Herzinfarkt. Man wolle jetzt mein erweitertes Führungszeugnis, und dann das Zitat „Sobald alle Antragsunterlagen und Stellungnahmen vorliegen, erhalten Sie unaufgefordert Bescheid über die getroffenen Entscheidungen bzw. über den Stand der Angelegenheit.“
ich habe in meiner frühen jungend viel Mist gebaut, auch viel zwischen dem Alter von 12-13. Darunter auch fahren ohne Fahrerlaubnis vor ca 6 Jahren, mit 12 oder 13, es wurde niemand verletzt, keine Sperre, und bin auf Feldwegen gefahren (was die Sache ja trotzdem nicht besser macht)
Eine freiheits oder hohe Geldstrafe hatte ich bisher noch nicht, Max mal 60 Sozialstunden wegen Diebstahl oder Falschaussage. Mit Drogen oder Alkohol aus rechtlicher Sicht allerdings auch nie was zutun gehabt. Ich freue mich auf schnelle Antworten vielleicht hab ich jetzt ein bisschen mehr Klarheit.
5 Antworten
Du wirst nicht umhin kommen, auf die Entscheidung vom Amt zu warten. Hier aus der Ferne kann man nur raten, wie der zuständige Sachbearbeiter deinen Fall bewertet und was er als sinnvoll empfindet.
Es wird wahrscheinlich entscheidend sein, wie viel von dem "Mist", den du sonst so gemacht und hier nicht näher benannt hast, mit dem Straßenverkehr zu tun hatte.
Ehrlich gesagt gibt es keine Vergehen im Straßenverkehr bis auf diese Schwarzfahren Aktion.. Aber naja stimmt schon erstmal bisschen abwarten
Irgendwas muss ja sein, sonst würde man kein Führungszeugnis anfordern. Mit 12 oder 13 warst du noch nicht strafmündig. Ich vermute daher, dass da noch etwas ab 14 oder später war.
Ich will da keine Prognose aus der Ferne abgeben. Die Behörde hat ja versprochen, sich wieder bei dir zu melden. Aber eine Gebührennachzahlung musst du nicht leisten?
Doch, ich zahle 136€ Gebühren + nochmal 13,50€ für das Führungszeugnis
Tatsächlich nicht nein, bin früher mit einer „Ohrfeige“ davon gekommen und das Thema war auch aufgrund des Alters ganz schnell vom Tisch. Habe nochmal explizit bei der Behörde nachgefragt, eine Sperre liegt nicht vor.
Nur eine Sperre rechtfertigt eine nachträgliche Gebührenforderung. Das müsste im Schreiben auch vermerkt sein. Du musst doch schließlich wissen, warum man so viel Geld von dir will.
Das hängt ganz einfach mit der Gebührenordnung zusammen. Keine Ahnung, wie sich die Gebühren zusammensetzen, aber die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) gilt für alle. Einschlägig für dich ist die Nr. 202.3. Die Gebührenspanne bewegt sich zwischen 34,50 und 257,30 €. Du kommst mit 136,- € gut weg. In Berlin hättest du 176,60 bezahlt.
GebOSt - Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (gesetze-im-internet.de)
Klingt durchaus erstmal plausibel und ist bestimmt auch so. Aber in meinem Brief steht, ich soll eine Bearbeitungsgebühr zahlen weil das ganze ein, „aufwendigeres Verfahren nach sich zieht“ „Die für das erweitere Verfahren angefallenen Verwaltungskosten in Höhe von 136,10 € sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt dieses Schreibens“ auf dem Konto ein zu zahlen etc.
Für aufwendigere Verfahren ist keine erhöhte Gebühr vorgesehen, es sei denn, du hast die Ausnahme für einen Schwertransporter beantragt. Den Spaß würde ich mir gönnen und da mal nachfragen. Die Behörde muss korrekt arbeiten. Jedes Handeln muss eine Rechtsgrundlage haben. Auf die wäre ich gespannt.
Puh okay wenn das so ist dann wärs wahrscheinlich sinnvoll wenn ich dort nochmal anrufe, bis hierhin aber danke erstmal.
Alkohol, Drogen? Hier wäre eine MPU notwendig, bevor du eine Erlaubnis erlangst. Wenn die Taten wirklich ewig lange zurück liegen, kannst du evtl. Glück haben und die Fahrerlaubnis erhalten.
Nach 5 Jahren hast du eh eine reine Akte. Auch wenn mir fremd ist was du da sagst ich denke du darfst
Ich find das alles auch befremdlich, deswegen frag ich mich was die mit den ganzen Unterlagen wollen. Lg
Es kann eine MPU nötig sein.
Das stimmt, allerdings nicht im Straßenverkehr sondern wie gesagt, Falschaussage, 2x Diebstahl