24&15 erlaubt?
Hey ich habe eine ernstgemeinte Frage..
Seit über 2 Jahren kenne ich bereits einen 24 Jährigen der Polizist ist, ich bin 15.
Ich muss ehrlich sagen, ich verhalte mich weitaus älter als 15, bzw ich fühle mich einfach erwachsener und womit auch eher zu etwas älteren hingezogen (2-4 jahre ältere)
Seit ich diesen Mann kenne verstehen wir uns eigentlich sehr gut und haben viele Gemeinsamkeiten, er schenkt mir viel Aufmerksamkeit, was mich sehr wundert, da er 9 Jahre älter ist als ich.
Ich bin mir bewusst dass das das ein großer Altersunterschied ist, deswegen wollte ich mir jetzt „Hilfe“ suchen, da ich mir die Frage stelle, ob dies denn überhaupt erlaubt ist?
Er selbst hat zugegeben dass er mich sehr mag und Gefühle für mich hat, er schickt mir ab und zu Oberkörperfreie Bilder von sich, leider ist es aber auch so dass er ein paar seiner „Sexuellen Vorstellungen“ mit mir Teilt bzw er schreibt mir was er mit mir gerne machen würde.
Wie gesagt.. ich bin mir unsicher ob sowas eigentlich erlaubt ist? er ist Polizist und geht doch somit eigentlich auch ein Risiko für seinen Job ein oder?
Bleibt bitte vernünftig und respektvoll
Danke :)
6 Antworten
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Ich war auch schon sehr weit mit 15. Aber rückblickend dann halt doch nicht weit genug. Ich weiß wie toll sich sowas anfühlt. Der Altersunterschied und dass er Polizist ist, reizt einen. Aber ich würde dir ans Herz legen, keine sexuelle Beziehung mit ihm einzugehen. Ich finde die Verantwortung liegt da bei ihm und ich bin echt geschockt, dass er sich schon dazu entschieden hat, dir intime Bilder zu schicken. Als gesunder Erwachsener, interessiert man sich nicht für Minderjährige (egal wie reif du bist). Du bist erst am Anfang deines Lebens, wahrscheinlich in der Schule und lebst bei Mama und Papa. Er ist 9 Jahre älter... Liebe hat Grenzen (Obwohl er wahrscheinlich nur das Eine von dir will..). Das schreibt deshalb auch das Gesetz vor, an das sich der gute Polizist mal halten sollte... die Schuld trifft nicht dich. Pass auf dich auf.
PS: Wenn er dich wirklich lieben würde und ihm dein Wohlergehen wichtiger wäre, als seine Phantasien, dann würde er dich niemals so anmachen. Er will ziemlich sicher nichts Ernstes von dir.
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Für Deutschland gilt:
- sexuelle Handlungen an Kindern (U14) sind verboten (§ 176 StGB)
- sexuelle Handlungen an minderjährigen Schutzbefohlenen (bspw. Lehrer-Schüler) sind verboten (§ 174 StGB)
- sexuelle Handlungen mit Jugendlichen (14 - 18) sind grundsätzlich erlaubt, allerdings gibt es nach § 182 StGB auch drei Ausnahmen: So ist es verboten, ...
- ...wenn eine Zwangslage ausgenutzt wird (Abs. 1)
- ...wenn ein Entgelt gezahlt wird (Abs. 2)
- ...wenn die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung der Jüngeren ausgenutzt wird (Abs. 3), gilt nut bei Ü21 mit U16, wie in deinem Beispiel, muss vor Gericht aber gutachterlich belegt werden.
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Aus meinem Bekanntenkreis kann ich von einem ähnlichen Fall, vom Alter her passend, erzählen:
Ein Bekannter meiner Familie war damals 27 und frisch als Lehrer an einem Berufskolleg verbeamtet, als er mit einem damals 15 jährigen Mädchen zusammen kam. Die Schule des Mädchens und die des Bekannten trennten knapp 20 Kilometer. Das Ausnutzen eines Abhängigkeitsverhältnisses i.S.v. § 174 StGB lag demnach nicht vor. Dennoch ging es vors Strafgericht, weil die Eltern des Mädchens den Bekannten wegen des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen nach § 182 Abs. 1 (Ausnutzen einer Zwangslage) & Abs. 3 (Ausnutzen der fehlenden Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung der Jüngeren) StGB angezeigt haben.
Da die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung nicht durch ein Gutachten belegt werden konnte, erhob die Staatsanwaltschaft nur für das Ausnutzen einer Zwangslage Anklage. Am Ende kam aber heraus, dass es dem nicht so war. Das Gericht sprach den Bekannten wegen erwiesener Unschuld frei. Die Beziehung zwischen dem Mädchen und dem Bekannten hielt an.
Mit 18 wechselte das Mädchen die Schule, und kam nicht nur auf die Schule des Bekannten, sondern auch in seine Klasse. Eine strafrechtliche Handlung lag hier wieder nicht vor, da sich § 174 StGB auf Minderjährige in einem Abhängigkeitsverhältnis beschränkt.
Dennoch wurde der Bekannte, inzwischen 30, zunächst aus dem Schuldienst und dem Beamtenverhältnis entlassen. Allerdings klagte der Bekannte vor den Verwaltungsgerichten, gegen seine Entlassung. Am Ende wurde seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis widerrufen. Zwar darf er nicht mehr unterrichten, aber er sitzt seit dem mit seinen A14 Bezügen in einer Schulverwaltung.
Inzwischen ist der Bekannte 38 und das Mädchen 26. Beide leben zusammen, sind seit 5 Jahren verheiratet und haben vor kurzem ein Kind bekommen.
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Hallo! Natürlich musst Du aufpassen, dass Du nicht ausgenutzt wirst und oft ist da der Reifeunterschied doch sehr groß aber auch nicht immer
Gesetzlich ist das in Deutschland kein Problem er ist ja auch nicht Dein Lehrer.
Und sein Job? Da muss er selbst wissen was er macht. Aber ein Entlassungsgrund ist das nicht
Gehe Deinen Weg aber sei halt etwas vorsichtig
Schöne Woche
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Nein, das solltet ihr lieber lassen. Alleine wegen seinem Job.
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Ich würde da zu allererst an sie denken?! Der Mann kann nicht gesund im Kopf sein.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/89u438ur89u2/1677574175179_nmmslarge__0_0_2326_2326_c01971ab0084724599431079dbadb63e.jpg?v=1677574175000)
Verboten ist es zwar nicht, aber sein Verhalten macht auf mich jetzt keinen besonders guten Eindruck...