2 Nebenjobs?

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Hi,

wenn du recherchierst, musst du immer auf eine seriöse Quelle achten, schließlich darf jeder seine, wenn auch falsche, Darstellung im Internet hinterlassen.

Jugendliche von 15 bis 17 Jahren dürfen in den Ferien bis zu vier Wochen jobben. In dieser Zeit können sie zwischen 6 Uhr morgens und 20 Uhr abends arbeiten. Am Tag dürfen sie aber nicht mehr als acht Stunden und in der Woche nicht mehr als 40 Stunden beschäftigt sein.
Was es beim Mindestlohn zu beachten gibt
Der Mindestlohn gilt generell auch für Minijobberinnen und Minijobber in Ferienjobs. Diese Lohnuntergrenze liegt aktuell bei 12,41 Euro und steigt im Jahr 2025 auf 12,82 Euro.
Bei minderjährigen Beschäftigten können jedoch Ausnahmen gelten, wenn diese noch keine Ausbildung abgeschlossen haben. Umfangreiche Informationen zum Mindestlohn bietet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Zum Nachlesen: https://magazin.minijob-zentrale.de/ferienjob-minijob/