2 mal verschlafen Ausbildung?
Hallo ich hatte vorgestern meinen ersten Tag. Am 2. und 3. Tag hab ich verschlafen bin noch in der Probezeit kriege ich beim 3. mal eine Kündigung oder Abmahnung?
Das Ergebnis basiert auf 6 Abstimmungen
6 Antworten
Das ist vom Betrieb abhängig. Die können dich warnen und auch sofort kündigen
Ob Du eine Abmahnung, Kündigung oder nur eine "mündliche Ansage" bekommst, kann ich Dir nicht sagen, ich kenne Deinen AG nicht.
Auf alle Fälle solltest Du jetzt aufpassen, dass Dir das nicht mehr passiert
Während der Probezeit einer Ausbildung kann der Ausbildungsvertrag nach § 22 Abs. 1 jederzeit ohne Angabe von Gründen fristlos gekündigt werden. Wenn Du jetzt bei Beginn der Ausbildung in drei Tagen schon zweimal zu spät warst, machst Du nicht gerade den besten Eindruck. Zuverlässigkeit ist wichtig.
Als AG würde ich das mal durchgehen lassen, sollte das Zuspätkommen aber nicht die Ausnahme sondern die Regel sein, wäre irgendwann mal Schluss.
Abmahnung würdest du eher nach der Probezeit bekommen. In der Probezeit wird vermutlich entweder Nichts gemacht oder es kommt direkt eine Kündigung.
Erstmal Abmahnung, meist mündlich und danach schriftlich, aber Achtung Kann auch ein Kündigungsgrund darstellen. Da du in der probezeit bist, ist es noch gefährlicher
Bei solchen "Auffälligkeiten" musst du mit dem Schlimmsten rechnen. Ein Betrieb braucht zum Überleben am Markt zuverlässige Mitarbeiter m/w. Dazu gehört, dass sie regelmäßig pünktlich sind.