2 Jahre Garantier auf Handy mit fest verbauten Akku (oder doch nur 6 Monate?
Wie stehts bezüglich da mit der Garantie?
6 Antworten
Verschleißteile wie der Akku sind meist von der Garantie des Herstellers ausgeschlossen oder haben eine kürzere Garantie.
Ganz nebenbei möchte ich dich darauf hinweisen nicht alles was hier als Antwort gegeben wird ernst zu nehmen.
Garantie ist freiwillig, garantier die Funktionstüchtigkeit innerhalb eines Zeitraums.
Die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren hat damit rein gar nichts zu tun. Diese garantiert das der Verkäufer zwei Jahre lang Schäden beheben muss die bereits bei der Sachübergabe vorhanden waren.
Angenommen du hast ein iphone, hast 1 jahr garantie das bedeutet, wenn innerhalb einem jahr etwas passiert, wie zb der bildschirm reagiert nicht und es ist ein kontaktfehler dann muss es apple richten ohne geld zu verlangen
Gleiches szenario aber über der garantiezeit, dann musst du es selber zahlen, wobei es da unterschiede gibt was genau kaputt ist, bei deinem akku hättest du nur ein halbes jahr garantie
So weit richtig,der Kunde muss ab dem 6ten Monat beweisen das der angezeigte Mangel nicht schon bei Kauf bestanden hat,des weiteren ist eine Herstellergarantie eine freiwillige Leistung des Herstellers,der legt die Dauer und die Bestimmungen und Ausschlüsse fest.
Stimmt nicht, gewährleistung bedeutet nur dass der hersteller dieses gerät reparieren muss
Der Verkäufer muss nachbessern im Gewährleistungsfall, dies kann zwar der Hersteller sein, muss aber nicht.
Das stimmt so nicht.
Apple steht mit seiner AGB nicht über der gesetzlichen Gewährleistung. Das wissen viele Kunden nicht und lassen sich veralbern.
Wenn nach 1,5 Jahren dein iPhone Bildschirm kaputt geht (trotz sachgemäßem Gebrauch), dann hast du Anpruch auf:
1. Geld zurück, oder
2. Neues Gerät, oder
3. kostenlose Reparatur
Was genau gemacht wird, entscheidet nicht der Hersteller, sondern der Kunde! Es darf nur nicht unverhältnismäßig sein, z.B. wäre ein Neuwagen quatsch, wenn nur ein Scheinwerfer kaputt gegangen ist.
Wenn nach 1,5 Jahren dein iPhone Bildschirm kaputt geht (trotz sachgemäßem Gebrauch), dann hast du Anpruch auf:
...Du sprichst von der Sachmängelhaftung (Gewährleistung), dort aber auch nur wenn der Mangel oder Ursache des Mangels bei Übernahme bereits vorhanden war, nach 6 Monaten ist da der Käufer in der Beweispflicht das dem so ist.
Du hast auf alles, was in Deutschland gekauft wurde eine gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren. Sollte ein Hersteller was anderes sagen (z.B. Apple mit nur 1 Jahr), dann ist das gegen das Gesetz und du kannst auf dein Recht bestehen.
Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung vom Hersteller.
Du hast auf alles, was in Deutschland gekauft wurde eine gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren
Gewährleistung hat ja nun nichts mit einer zusätzlichen Garantie zu tun, Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung und das ist die gestellte Frage hier.
Gewährleistungsansprüche hat man gegenüber den Verkäufer und nicht gegenüber den Hersteller, außer der Hersteller ist auch der Verkäufer.
Garantie und Gewährleistung decken unterschiedliche Spektren ab.
Hier bitte keinen Unfug verbreiten wenn man keine Ahnung hat.
Samsung gewährt 2 Jahre Garantie auf das Gerät und auf mitgelieferten Zubehör 6 Monate.. aber wie ist das dann bei fest verbauten Akkus? Da ist doch der Akku fester Bestandteil des Ganzen.
Zubehör= Kopfhörer etc.
Akku gehört zum Gerät. Aber wie gesagt, du hast auch auf das Zubehör 2 Jahre Gewährleistung. Falls deine Kopfhörer in einem Jahr kaputt gehen, ohne das du sehr grob damit umgegangen bist, hast du anspruch auf neue.
Du solltest dich mal mit dem Thema Gewährleistung beschäftigen. Nicht einfach was daher schreiben von dem man keine Ahnung hat.
Ausserdem sollte man Garantie und Gewährleistung nicht verwechseln. Apple gibt 1 Jahr Garantie und das ist gegen kein Gesetz.
http://www.channelpartner.de/a/der-unterschied-zwischen-garantie-und-gewaehrleistung,2593115
Ich weiß genau, wovon ich rede. Trotzdem kenne ich genug Fälle, in welchen sich Apple nicht an die Gewährleistung gehalten hat und nur nach anwaltlicher Drohung ein Ersatzgerät lieferte.
Ich habe bereits richtig geschrieben, dass die Herstellergarantie nur eine Zusatzleistung ist, die 2 jährige Gewährleistung davon aber nicht beeinflusst wird.
Apple würde halt gerne die amerikanischen Standards auch auf Europa übertragen.
In den meisten Fällen geben Hersteller auf den Akku nur 6 Monate Herstellergarantie,das betrifft aber nicht die Mängel die am Handy auftreten können,da ist die Garantie oft länger,da legt das der Hersteller fest,Garantie hat nichts mit Gewährleistung zu tun.
Nein ist es nicht da der hersteller die garantie, wie du sagst ZUSÄTZLICH, dazugiebt, das bedeutet lange nicht dass der hersteller verpflichtet ist 2 jahre garantie zu geben, für de kunden ist es natürlich einfacher dann muss der kunde sich keine gedanken drüber machen, und man sollte gewährleistung und garantie unterscheiden können wenn man schon darüber diskutieren will
Stimmt nicht, gewährleistung bedeutet nur dass der hersteller dieses gerät reparieren muss, vorallem ist es ein unterschied in welchem zeitraum es passiert, in den ersten 6 monaten muss der hersteller beweisen können dass der fehler nicht von ihnen stamm, alles was drüber liegt muss der kunde beweisen können dass es nicht vom kunden aus kommt