2. auto anmelden?

1 Antwort

Die Zweitwagenregelung betrifft nur die Versicherung des Autos, will heißen: es ist bereits ein Erstauto angemeldet und versichert!

Wo der Versich.nehmer wohnt, ist nur mal zweitrangig: die Mutter muß nur dich als abweichender Fahrzeughalter mit angeben bei der Anforderung der eVB-Nr.: angemeldet wird das Auto immer beim Wohnort des Fahrzeughalters!

PS: Seit wann hast du denn schon deinen Führerschein?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mit über 30-jähriger Versich.tätigkeit habe ich Fachwissen