125er entdrosseln und fahren erlaubt?
Hey würde gerne wissen ob es erlaubt ist wenn ich n a2 lappen habe meine Maschine zu entdrosseln kann ich dann einf auf den straßen fahren oder muss ich wieder neue papiere machen lassen oder so etwas mfg :)
3 Antworten
Du musst für die 125 nach dem Umbau eine neue Betriebserlaubnis beantragen. Wenn du das nicht tust, wirst du zwar nicht wegen Fahrens ohne Führerschein angeklagt sondern "nur" wegen Fahrens ohne Betriebserlaubnis. Falls du einen Unfall baust, wird sich deine Versicherung den Schaden von dir wiederholen. Wenn ich dein Unfallgegner wäre und mit bekäme, das dein Fahrzeug frisiert und ohne Papiere ist, würde ich darauf insistieren, dass der Unfall nur deshalb passiert ist, weil du unerlaubt geschraubt hast und deshalb z.B. deine Bremsen nicht zureichend sind, was dir wahrscheinlich die volle Schuld am Geschehen verschafft.
Mein Tip: lass es. Von dem Geld, das das gutachten und der Eintrag in die Papiere kostet bekommst aller Wahrscheinlichkeit nach ein komplettes richtiges Motorrad.
Man muss schon die richtige Fahrerlaubnis besitzen. Das was du meinst, heißt Fahren ohne Papiere. Das kostet wirklich nur 10 Euro. Fahren ohne Fahrerlaubnis endet mit Anzeige, Verurteilung, Bussgeld und Fahrverbot.
Du brauchst dann leider neue Papiere. Die meisten halbwegs aktuellen 125er lassen sich aber gar nicht mehr entdrosseln...
na das mus alles in den papieren eingetragen werden.
Es gibt viele Maschinen , die dürfen gar nicht entdrosselt werden- weil sie sonst nicht mehr den Deutschen Bestimmungen entsprechen.
wirst du zwar nicht wegen Fahrens ohne Führerschein angeklagt
Wird man sowieso nicht, fahren ohne Führerschein kostet 10 Euro Verwarnungsgeld, solange man eine gültige Fahrerlaubnis besitzt.
Wenn ich dein Unfallgegner wäre und mit bekäme, das dein Fahrzeug frisiert und ohne Papiere ist, würde ich darauf insistieren, dass der Unfall nur deshalb passiert ist, weil du unerlaubt geschraubt hast und deshalb z.B. deine Bremsen nicht zureichend sind, was dir wahrscheinlich die volle Schuld am Geschehen verschafft.
Das überlasse mal lieber den Sachverständigen. Das würde übrigens nichts an der Höhe des Regresses gegenüber dem Versicherungsnehmer ändern, der ist auf 5.000 Euro limitiert.