125 ccm Motorrad entdrosseln

1 Antwort

Ja, Du darfst die Drossel selbst entfernen. Danach fährst Du damit zum TÜV oder zur DEKRA. Wenn Du noch die Änderungsabnahme von der Drosselung hast bzw das Teilegutachten vom Drosselsatz, ist das schon mal eine super Sache, wen Du nichts mehr hast, Dein Krad aber vorher (ab Werk) nicht gedrosselt war, ist das auch kein Problem, dann kann sich der Ingenieur auf die Betriebserlaubnis der Originalfahrzeuges beziehen, wenn die ab Werk gedrosselt war, muß man (der Ingenieur) nachsehen, ob es die in verschiedenen Ausführungen gab, ggf mit welchem Drosselsatz diese zu entdrosseln ist, aber bei DEKRA und TÜV habe die i.d.R. alle Unterlagen dazu vorhanden. ggf kommt aber dafür ein Zeitaufwandzuschlag zu tragen, wen der Ingeieur sich die Unterlgen besorgen muß (ist aber meist billiger, als wenn Du irgendwas besorgen mußt)

So eine Änderungsabnahme kosten dann ca 45 EUR und Du gehts damit zum Strassnverkehrsamt und läßt Deine Papiere ändern. GGf mußt Du eine neue Versicherungsbestätigung haben, wil sich das Risiko für die VErsicherung geändert hat.


Henper66 
Beitragsersteller
 19.01.2013, 18:14

Das kling doch super! Danke für die schnelle Antwort :)