10 tägiges rückkehrverbot wegen Ohrfeige?
Nach einem Streit am Freitag habe ich meinem Lebensgefährten eine Ohrfeige verpasst.Er hat daraufhin die Polizei gerufen,die mir ein 10tägiges Rückkehrverbot erteilt haben.daran kann ich mich keinesfalls halten,da ich 3 schulpflichtige Kinder habe (die waren zum Zeitpunkt bei ihrem Vater und kommen sonntag zurück)berufstätig bin und 2 hunde versorgen muss.
Was kann ich anderes tun,als einfach im Haus zu verbleiben. Mein Lebensgefährte möchte auch nicht das ich fern bleibe.
7 Antworten
Klingt unglaubwürdig, wegen einer Ohrfeige passiert sowas nicht.
Gruß
Nur wegen einer Ohrfeige gibt es sicher kein 10 tägiges Rückkehrverbot.
Da wird noch mehr gelaufen sein.
Du wirst dich daran halten müssen, sonst wird es mehr als teuer....
So was überlegt man vorher ..... mit Handgreiflichkeiten kommt man nicht weit.
Was ist ein Rückkehrverbot?
Die Schulpflicht deiner Kinder ist oberste Priorität. Dafür musst du Sorge tragen, damit das klappt.
Nur wegen einer Ohrfeige gibt es keine 10 Tage Platzverbot.
Da müsste schon viel mehr vorgefallen sein.
Diese Verbot gilt für Dich, aber Dein Lebensgefährte darf Dich natürlich wieder rein lassen; wenn er das will. Nur eben nicht gegen seinen Willen.
Ich denke, dass das hier eine Spaßbeitrag ist. Dafür ist gutefrage aber nicht da.
Hallo,nein das ist leider purer ernst.er hatte eine blutende Stelle an der Lippe und ich war uneinsichtig.daher 10 Tage.ich habe jetzt mehrfach gelesen,das man auch bei Versöhnung nicht zurück darf.aber wie gesagt,das geht keinesfalls.ich kann nicht einfach wegbleiben. Er muss ja auch arbeiten.
Und solche Kommentare wie von einigen hier,sind echt nicht hilfreich.
ich habe jetzt mehrfach gelesen,das man auch bei Versöhnung nicht zurück darf.
Wenn Ihr Euch vertragen habt oder einig seid, dann interessiert das nicht die Polizei. Die führt auch keine Kontrolle durch.
Ich würde dir nicht raten, dich nicht dran zu halten...
sonntag
Es ist Sonntag - irgendwie ist deine Story nicht glaubwürdig.
Es trollt sich so stark, richst du das auch??