Wenn ich eine fremde Person vor dem Suizid "gerettet" habe gegen ihren Willen, gehöre ich dann bestraft?
Weil ich mich in die Sache einer fremden Person eingemischt habe und gegen ihren Willen gehandelt habe.
7 Antworten
Nein, einen Suizid zu verhindern wäre der Job jeder Rettungskraft (Polizei, Sanitäter etc.), wenn die nicht rechtzeitig da sind darf das auch jeder andere. Selbst wenn die Person im Rahmen der Rettung Verletzungen erlitten hätte, könnte man Dich nicht dafür anzeigen, dafür wäre die Person dann selber verantwortlich, sie hat das ja nicht tun müssen. Die meisten Geretteten sind hinterher irgendwann froh, daß der Versuch nicht geklappt hat, weil sie doch irgendwie wieder Lebenswillen entwickelt haben.
Das stimmt nicht. Selbst bei Notwehr ist nur das geringste Mittel zur Verteidigung erlaubt. Sprich, selbst wenn dir selbst Gewalt droht, bist du nicht unbedingt berechtigt Gewalt anzuwenden. Desgeringste Mittel wäre z.B weglaufen, um Hilfe rufen etc.
Auch beim Versuch jemanden zu retten, darfst du dieser Person keine Gewalt antun.
Z.B dürfte das Militär auch kein Flugzeug abschießen um viele tausend Menschen zu retten.
Diese Dinge sind so essentiell für unsere Demokratie und Sicherheit, das sie sogar im Grundgesetz geregelt sind.
Es soll verhindern das jemand um das für si Sachen missbraucht wie unter dem Vorwand das Deutsche Volk zu "retten" zu wollen 13 milionen Menschen zu ermorden bzw 6 milionen davon vergaasen.
Also nein, Gewalt ist prinzipiell erstmal nicht erlaubt. Es gibt Ausnahmen wo von einer Strafe abgesehen wird. Aber das wird von Fall zu Fall entschieden.
Eine allgemeine Erlaubnis zur Gewalt in Situationen XY gibt es nicht.
Das aus gutem Grund.
Nein, absolut nicht.... vielleicht wolle er auch nicht sterben.....
Es ist nicht selten, dass Menschen die einen Suizid begehen, dieses nur durch keine Andeutungen preisgeben..... und es danach praktizieren.....
Aber egal, wie o.ä.
Es ist gut, wenn Du einen Menschen das Leben gerettet hast....
Nein, aber wahrscheinlich wird die jeweilige Person nicht sehr glücklich drüber sein
Nein, du hast ein gutes und gottgefälliges Werk getan.
Jain
Wenn du z.B einen Krankenwagen rufst, obwohl die Person ausdrücklich sagt das sie keinen will, kannst du die Kosten dafür übernehmen.
Ein Freund hatte vor 10 Jahren eine Alkoholvergiftung (Blut gespendet und danach Vodka gext). Er st ein paar Mal übel gestürzt und im Badezimer dann auch mit dem Kopf aufgeschlagen und lag dann da. Wir riefen einen Krankenwagen. Als der da ankommt, war der Kumpel wieder bei Sinnen und hat drauf bestanden das er keine Rettungshilfe wollte.
Die sind dann auch weggefahren und wir mussten für die Anfahrt bezahlen.
Du darfst auch einem anderem Menschen keine Gewalt antun. Auch nicht bei dem Versuch die Person zu entwaffnen.
Wenn jemand vor hat sich umzubringen, kannst du die 116117 anrufen. Die sagen dir dann was zu tun ist und schicken ggf Hilfe. Sprich, Sanitäter und Polizei (muss ja protokolliert werden. Ggf die Wohnung gewaltsam geöffnet werden. Zwangseinweisung. Etc)