Über chef beschweren?

3 Antworten

Grundsätzlich verstößt jede Mitarbeiterüberwachung zunächst gegen das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers aus Art. 2 Abs. 1 GGi.V.m. Art. 1 Abs. 1 GGund geltenden Richtlinien des Datenschutzes. Folgende Arten der Mitarbeiterüberwachung sind in Ausnahmefällen jedoch zulässig.

Mitarbeiterüberwachung per Kamera

Eine Mitarbeiterüberwachung per Kamera am Arbeitsplatz ist nur unter strengen Voraussetzungen gestattet. Dann nämlich, wenn der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung besteht und dem Arbeitgeber kein milderes Mittel zur Verfügung steht, diesen Umstand nachzuweisen. Die Videoüberwachung muss also das letzte zur Aufklärung verbleibende Mittel sein (vgl. Urteil vom BAG v. 22.09.2016, Az.: 2 AZR 848/15).

Die Videoüberwachung darf jedoch nur kurzzeitig und ausnahmsweise erfolgen. Bestimmte Räumlichkeiten sind unter allen Umständen von der Mitarbeiterüberwachung ausgenommen. Hierzu zählen:

  • die Toiletten
  • sanitäre Anlagen
  • Umkleideräume

Schadensersatzansprüche:

  • Gericht: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg
  • Datum: 05.03.2024
  • Aktenzeichen: 15 Sa 45/23
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren im Schadensersatzrecht
  • Rechtsbereiche: Datenschutzrecht, Zivilrecht, Arbeitsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Ein ehemaliger Mitarbeiter eines Industrieunternehmens. Er argumentierte, dass er ohne Wissen gefilmt wurde und forderte Schadensersatz für die Verletzung seines Persönlichkeitsrechts.
  • Beklagte: Der ehemalige Arbeitgeber des Klägers, ein Industrieunternehmen. Die Beklagte argumentierte, dass die Videoaufzeichnung unabsichtlich durch einen Kollegen des Klägers erfolgte und dass keine ernsthafte Rechtsverletzung oder immaterieller Schaden vorlag.

Um was ging es?

  • Sachverhalt:
  • Der Kläger, ein ehemaliger Mitarbeiter, wurde ohne sein Wissen an seinem Arbeitsplatz durch eine Go-Pro-Kamera gefilmt. Die Kamera gehörte einem Kollegen und war für andere betriebliche Zwecke vorgesehen. Der Kläger verlangte Schadensersatz in Höhe von 5.000 € wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts durch die unerlaubt angefertigten Videoaufnahmen.
  • Kern des Rechtsstreits:
  • Es ging darum, ob die heimliche Videoaufzeichnung einen immateriellen Schaden für den Kläger begründet und ob die Beklagte dafür haftbar gemacht werden kann.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung:
  • Die Berufung des Klägers wurde zurückgewiesen. Dem Kläger steht weder vertraglicher noch deliktischer Schadensersatz zu, noch ergibt sich ein Anspruch aus der DSGVO.
  • Begründung:
  • Das Gericht befand, dass die Videoaufnahme nicht der Beklagten zuzurechnen ist, da keine Beweise für die Beteiligung oder Verantwortung der Beklagten vorliegen. Ein immaterieller Schaden wurde nicht nachgewiesen, da kein ernsthafter Missbrauch der Daten erfolgte und die Aufnahme unbeabsichtigt war.
  • Folgen:
  • Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Entscheidung unterstreicht, dass ein Verlust der Kontrolle über Daten allein nicht automatisch einen Schadensersatzanspruch auslöst. Es ist eine objektiv begründete Befürchtung eines Missbrauchs notwendig.
Persönlichkeitsrechte im Fokus: Auswirkungen heimlicher Videoüberwachung am Arbeitsplatz

Die unberechtigte Filmaufnahme eines Arbeitnehmers am Arbeitsplatz wirft grundlegende Fragen zu den Persönlichkeitsrechten und dem Datenschutz auf. Gerade in Zeiten, in denen Videoüberwachung immer mehr verbreitet wird, ist es entscheidend zu verstehen, wie Arbeitnehmerrechte in diesem Kontext geschützt sind. Eine heimliche Videoaufnahme kann nicht nur ein schwerwiegender Eingriff in die Privatsphäre darstellen, sondern auch rechtliche Folgen für den Arbeitgeber nach sich ziehen, etwa in Form von Schadensersatzansprüchen.

Die Verletzung von Datenschutzbestimmungen sowie die Missachtung der gesetzlichen Vorgaben zur Kameraüberwachung können für Unternehmen teuer werden. Arbeitnehmer haben häufig das Recht, gegen unrechtmäßige Filmaufnahmen zu klagen und eine Entschädigung bei Datenschutzverletzungen zu verlangen. Dies führt uns zu einem konkreten Fall, in dem diese Themen im Zentrum einer gerichtlichen Auseinandersetzung stehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Donnierouge 
Beitragsersteller
 20.03.2025, 18:38

Ich danke dir. Das ist eine sehr hilfreiche Antwort. Mein Chef hat mir am Freitag gesagt das er uns per Kamera beim Arbeiten zu guckt. Als ich fragte warum sagte er einfach nur um zu gucken das wir auch alle am arbeiten sind und nicht Chillen.

GDNA55  23.03.2025, 21:58
@Donnierouge

Dann ist die überwachung definitiv unzulässig und Strafbar.

Donnierouge 
Beitragsersteller
 23.03.2025, 23:18
@GDNA55

Okay cool danke das werde ich gegen ihn verwenden. Das ist ein gutes Druckmittel gegen den.

 zwingt uns zu Überstunden

Kann man ablehnen oder bezahlen lassen oder ... Kommt auch auf den Arbeitsvertrag an.

überwacht uns per Kamera

Wenn das in den Verkaufsräumen geschieht, braucht er eine Zustimmung der Mitarbeiten. Es sei denn, er hat einen konkreten Verdacht. Auch die Kunden müssen informiert werden, wenn da Kameras angebracht sind.


Donnierouge 
Beitragsersteller
 20.03.2025, 16:40

Er macht das in den Verkaufsraumen und Lager. Er hat mir letzte Woche noch gesagt das er uns beim Arbeiten über Kamera zuschaut.

Donnierouge 
Beitragsersteller
 20.03.2025, 17:12
@tinalisatina

Ja ich weiß. Nur kann ich mich bei dem Unternehmen beschweren

Ob das Klug ist.


Donnierouge 
Beitragsersteller
 20.03.2025, 16:15

Das beantwortet nicht die Frage.

Abgesehen davon warum sollte es nicht klug sein?

Donnierouge 
Beitragsersteller
 20.03.2025, 16:22
@StRiW

Mit Chef habe ich schon geredet und es bringt nichts. Im Gegenteil es ist nur schlimmer geworden.

Keine Ahnung wie.