Nach Schwangerschaftsabbruch Erleichterung?

3 Antworten

Das wird unterschiedlich empfunden. Ich kenne einige, die stark damit zu kämpfen haben.


Vioviovv95 
Beitragsersteller
 27.06.2024, 15:13

Das tut mir auch leid

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Vioviovv95 
Beitragsersteller
 27.06.2024, 15:15
@Doris0007

Denn ich kann mir nicht vorstellen das man aus eigenen Willen es bereuen tut

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Vioviovv95 
Beitragsersteller
 27.06.2024, 15:18
@Doris0007

Ich habe mich von niemandem beeinflussen lassen mir war das schon direkt klar

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Doris0007  27.06.2024, 15:56
@Vioviovv95

Dann ist es gut für dich, die richtige Entscheidung getroffen zu haben.

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73MissMaple  28.06.2024, 07:35
@Vioviovv95

das kommt aber öfters vor, als du dir vorstellen kannst. Eine gute Freundin von mir macht das gerade erst wieder durch. Sie hat komplett alleine entschieden. Sie hat auch erst nach der Abtreibung von ihrer Schwangerschaft erzählt. Es wusste also niemand davon, daher wurde sie auch von niemanden beeinflusst.

Bei ihr kam das bereuen aber auch erst ein paar Wochen später, direkt danach war sie auch erleichtert.

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Vioviovv95 
Beitragsersteller
 29.06.2024, 12:20
@73MissMaple

Der Unterschied ist, bei mir wird es auch niemandem mit der Schwangerschaft bei meinem freunde wissen weder vorher oder nachher. Nur nur weil es bei denen so war heißt es nicht dass es bei mir so kommen wird womit ich mir auch sicher bin.

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Ich habe zur Abtreifung eine andere Einstellung wie du und bin ziemlich schockiert, wie locker du mit dem Abtöten deines ungeborenen Kindes umgehst.

und an anderen Frauen sagen, dass Schwangerschaftsabbruch nicht schlimm wäre. Es ist eure Entscheidung und euren Körper.

mag sein, dass es für dich nicht schlimm war und dich die Situation kalt lässt. Viele Frauen sind da nicht ganz so kalt und leiden oft den Rest des Lebens unter der Entscheidung.

Abgesehen davon halte ich die "Werbung", die du hier für die Abtreibung machst, mehr als fragwürdig.


Vioviovv95 
Beitragsersteller
 28.06.2024, 07:18

du hast wohl keine Ahnung😅

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73MissMaple  28.06.2024, 07:26
@Vioviovv95

und wie kommst du zu dieser frechen Behauptung? Wenn du hier eine Diskussionsthema eröffnest, solltest du auch damit Rechnen, dass es Nutzer gibt, die eine andere Meinung zum Thema Abtreibung haben wie du.

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Vioviovv95 
Beitragsersteller
 28.06.2024, 07:29
@73MissMaple

eigene Meinung äußern und Meinung über meine Meinung äußern liegen unterschiedlich auseinander.

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Hallo, ich selbst habe eine etwas andere Meinung dazu, aber nach geltender Rechtslage entscheidest bei einem Schwangerschaftsabbruch letztlich allein du über ein weiteres Leben auf diesem Planeten, den wir Erde nennen.

Was mir allerdings überhaupt nicht gefällt in deinem Beitrag sind die letzten beiden Sätze. Man kann zwar selbst entscheiden im Rahmen der gültigen Gesetze, muss aber dabei nicht unbedingt das Töten noch ungeborener Kinder quasi lobpreisen^^. - Alles Gute für dich und viele Grüße, Imke =)


Kugelflitz  27.06.2024, 16:02
über ein weiteres Leben

Über ein weiteres potentielles Leben.

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holzlandhexe  27.06.2024, 17:58
@Kugelflitz

Ein Leben!! Sofern wir dieses kleine Gottesgeschenk auch LEBEN LASSEN... - Liebe Grüße, Imke =)

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Kugelflitz  27.06.2024, 20:48
@holzlandhexe

Es gibt keinen Gott und ein Embryo ist nicht eigenständig lebensfähig. Folglich muss man auch Bandwürmer am Leben lassen.

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Toni2023  27.06.2024, 17:14

Nur mal zur Info:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1 Beginn der Rechtsfähigkeit. Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.

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holzlandhexe  27.06.2024, 17:52
@Toni2023

Ich finde es persönlich grottig, bei einem solch emotionalen Thema nüchtern-sachlich mit Gesetzestexten zu argumentieren^^. Aber gut... ://

Nur mal zur Info:

Strafgesetzbuch (StGB) § 218 Schwangerschaftsabbruch. Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Hinweis: Das hier ist eine Diskussion. Mit dir streiten möchte ich nicht. - Gruß Imke

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Toni2023  27.06.2024, 18:06
@holzlandhexe § 218a Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs

(1) Der Tatbestand des § 218 ist nicht verwirklicht, wenn

  1. die Schwangere den Schwangerschaftsabbruch verlangt und dem Arzt durch eine Bescheinigung nach § 219 Abs. 2 Satz 2 nachgewiesen hat, daß sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff hat beraten lassen,
  2. der Schwangerschaftsabbruch von einem Arzt vorgenommen wird und
  3. seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__218a.html

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holzlandhexe  27.06.2024, 18:21
@Toni2023

Und du denkst jetzt sicher, das wüsste ich nicht, haha.

Bei dem hier zu diskutierenden Thema geht es MIR allerdings nicht um Juristerei, sondern vielmehr um Empathie und Humanismus! - Gruß Imke

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Kugelflitz  27.06.2024, 20:50
@holzlandhexe

Empathie und Humanismus sollte dem eigenständigen Leben gelten, nicht einem Embryo/Fötus.

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