Kindsmutter im Bürgergeld finanziell unterstützen?
Hallo,
kurze Zusammenfassung:
Ich unterstütze meine Ex Partnerin (Mutter unseres Kindes) freiwillig finanziell neben Unterhalt für unser gemeinsames Kind. Wir wohnen und Leben nicht zusammen (keine Bedarfsgemeinschaft oder Wohngemeinschaft). Sie ist mittlerweile seit mehr als 3 Jahren mit ihrem Freund zusammen (Fernbeziehung - USA - Army). Wir haben ein freundschaftliches Verhältnis zueinander.
Sie bezieht Bürgergeld und Kindergeld sowie den von mir gezahlten Unterhalt (Düsseldorfer Tabelle). Jedoch kommt sie vorne und hinten nicht hin und wird von ihrem Freund unregelmäßig unterstützt. Daher unterstütze ich sie in diesen Fällen finanziell, da ich sicherstellen möchte das es ihr und unser Kind gut geht.
Jetzt zu meiner Frage:
Muss ich oder Sie angeben, dass ich sie finanziell unterstütze, da Sie Bürgergeld bekommt und wird ihr das angerechnet?
Unterstützung beläuft sich auf ca. 150€ im Monat (Mal mehr / Mal weniger - je nachdem ob ihr Freund sie unterstützt). Ich zahle auch alle gemeinsamen aktivitäten (Essen, Rummel, etc.) Also eigentlich alles wie bei einer richtigen Familie, nur das wir keine sind. Ich kann nicht anders, da ich sehe wie sie darunter leidet und ich ihr helfen möchte und muss, da ich sonst nicht in den Spiegel schauen könnte.
7 Antworten
Geldgeschenke werden unter bestimmten Voraussetzungen auf das Bürgergeld angerechnet, so dass entsprechend der Höhe der Zahlung eine Kürzung des Regelsatzes erfolgt.
Voraussetzung für die Anrechnung des Geldgeschenkes ist, dass das Geldgeschenk denselben Bedarf abdeckt, wie das Bürgergeld.
Beispiel: Der Bruder des Bürgergeld-Beziehers schenkt ihm 50 Euro, damit er einmal sorglos im Supermarkt einkaufen gehen kann, ohne auf die Preise zu achten. Dieses Geldgeschenk wird auf den Regelsatz angerechnet, da im Regelsatz ein Anteil für Lebensmittel enthalten ist.
https://www.buerger-geld.org/news/buergergeld-werden-geschenke-auf-den-regelsatz-angerechnet/
Du musst es nicht angeben, aber sie müsste es angeben! Sie tut es nicht und macht sich ggf. des Sozialbetruges schuldig. Ob das nun aber raus kommt, sei mal dahin gestellt. Denn wo kein Kläger...
ABER: man muss es auch mal anders sehen: sie bekommt Geld vom Steuerzahler und wird zusätzlich unterstützt. Natürlich ist deine Intention dahinter verständlich! Darum geht es auch nicht...
Aber wenn das Amt keine Ahnung von diesen Zuwendungen hat - egal ob von dir oder von ihrem Freund - dann kann das Amt die Art der Zuwendung auch nicht beurteilen und eine entsprechende Anrechnung vornehmen oder eben auch nicht.
Wie man moralisch darüber denkt, bleibt dann am Ende jedem selbst überlassen!
Du musst da natürlich nichts ans Jobcenter melden, aber sie hat gegenüber dem Jobcenter eine Mitwirkungspflicht und hat alle Veränderungen in den wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnissen unaufgefordert zu melden und wenn möglich entsprechende Nachweise in Kopie einzureichen.
Deine und die finanzielle Unterstützung vom Freund müsste sie also beim Jobcenter melden und die führt dann als sonstiges Einkommen zur Minderung ihres Leistungsanspruchs.
In dieser Angelegenheit ist ausschließlich die Mutter (Sozialleistungsbezieherin) gegenüber dem Jobcenter auskunftsverpflichtet, du hast damit überhaupt nichts zu tun. Und nur mal so by the Way, lass dir sämtliche Privat-Zahlungen die du an sie leistest von ihr quittieren.
Er leistet auch direkte finanzielle Unterstützung in Cash.
Hallo, was soll das bringen? Ich möchte ihr nichts böses! Es geht mir hier nur um das Amt und mögliche Sanktionen seitens des Amtes. Kann das Amt ihr daraus ein Strick drehen?
Du ihr vielleicht nicht, also was Böses, ...aber sie möglicherweise in ferner Zukunft! Und da gilt die Faustregel: "Besser man hat, als man hätte!"
Im Endeffekt ist das Sozialbetrug, denn Geldgeschenke sind meldepflichtig. Indem Du da aber jetzt erst irgendetwas meldest, lieferst Du sie quasi ans Messer: Anzeige durch das Jobcenter, das natürlich alle Überzahlungen wieder haben will.
Wenn es sich aber nur um Bargeld handelt, kann das niemand feststellen. Also alles so lassen und bloß nichts übers Konto machen.
Wenn du sie regelmäßig unterstützt, besteht eventuell die Gefahr, dass deine ganze Unterstützung sich in Luft auflöst, da sie um den Betrag deiner Unterstützung weniger Bürgergeld bekommt. Wenn das zutrifft, was ich gerade geschrieben habe, dann unterstütze sie nicht regelmäßig, wenn du das vermeiden möchtest
Muss sie das angeben? Ich gebe ihr immer Bargeld, damit es nicht nachvollziehbar ist für das Amt oder zahle die Aktivitäten oder den Einkauf. Das sollte doch dann damit OK sein oder?
"Entscheidend ist, dass ein Geldgeschenk angemessen sein muss und die Sozialleistungen nicht als ungerechtfertigt erscheinen lässt.", Quelle: https://www.buergergeld.org/news/geldgeschenke-und-buergergeld-rechnet-das-jobcenter-an/
Quittungen für Geschenke? Peak Alman