6 Antworten

Auch in Deutschland werden Menschen eingesperrt für Verbrechen die sie noch nicht begangen haben. Nur aufgrund der vermuteten Wahrscheinlichkeit, dass sie diese Verbrechen begehen könnten. Nennt sich Sicherheitsverwahrung.

Neu am kanadischen Gesetz ist eigentlich nur, das es nun auch für Wortmeldungen passieren kann. Ebenfalls vermisse ich eine klare Definition, was bei den Kanadiern unter "Hassverbrechen" fällt.


HerrVonRibbeck  14.08.2024, 07:50

Beispiel: Raviolidosen-Rollator-Gang.

Generell Nein. Das thema ist sehr vielschichtig. Man gerät leicht in Gefahr das man die Meinungsfreiheit zensiert, denn was die freie Meinung von einem ist kann vom anderen als Beleidigung interpretiert werden.

"Online" hat im gegenzug zu Offline den riesigen vorteil, das man seinen Pc einfach ausmachen kann und es dann nichtmehr sieht.

Meiner Meinung nach braucht das Internet keine extra gesetze was soetwas angeht. Alles was "offline" illegal ist, ist es online auch. Es braucht keine neuen Gesetze man muss die bisherigen nur durchsetzen.

Für Hassverbrechen sollen in Zukunft höhere Strafen möglich sein: Wer Hass schürt oder Antisemitismus unterstützt, kann fünf statt bisher zwei Jahre ins Gefängnis kommen. Wer im Internet zu Völkermord aufruft, kann zumindest theoretisch lebenslang in Haft kommen, bisher lag das maximale Strafmaß bei fünf Jahren.

Auch hier, in Deutschland gibt es bereits einen Paragraphen für Volksverhetzung, es bedarf keinen extra paragraphen für "online-volksverhetzung"


HerrVonRibbeck  15.08.2024, 23:19

Stichwort Volksverhetzung. Der Fragesteller hat bei seiner Frage vielleicht folgendes im Sinn:

Post vom Kammergericht Berlin – wegen Vorwurf Volksverhetzung

Publiziert am 2024-07-29 von Ricarda

Stell dir vor,  Du kommst entspannt nach Haus, schaust in den Briefkasten und erhältst Post vom Straf-Senat des Kammergerichts Berlin.

Du öffnest den Brief und liest:

„… in der Ermittlungssache gegen Sie“

Beschluss vom 16. Juli 2024

Zusatz:

Die Bekanntgabe des Beschlusses erfolgt (auch) an Sie,

weil im Klageerzwingungsverfahren nach §§ 172 ff. STPO

der eine Sachentscheidung enthaltende Verwerfungsbeschluss

einem Beschuldigten selbst dann mitzuteilen ist, wenn dieser

vom bisherigen Verfahren keine Kenntnis hatte.

Anliegend der Beschluss, der mit den Worten beginnt:

In der Ermittlungssache gegen – dann folgt dein Name –

… wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung

u. a. :

  • Du warst auf keiner Demo.
  • Du bist kein Nazi.
  • Du bist dir keiner Schuld bewusst.

Und dann erfährst Du, dass die im Namen der Jehovas Zeugen in Deutschland, Körperschaft des öffentlichen Rechts ein Verfahren gegen Dich betrieben hat,

weil Du gegenüber der Bild-Zeitung folgendes geäußert hast:

Die Tat hat mich schockiert, aber nicht wirklich überrascht.

Viele Mitglieder, die bei den Zeugen Jehovas ausgestiegen sind, sind schwer traumatisiert.

Der Druck in den Gemeinden ist enorm hoch und die Regeln extrem streng.“

Die Kammer ist ausführlich auf den Vorwurf eingegangen.

Daher veröffentliche ich den Text hier und erspare mir einen Kommentar dazu.

.                                                            Margit Ricarda Rolf 

http://www.zeugenjehovas-ausstieg.de/03-blog/allgemein/post-vom-kammergericht-berlin-wegen-vorwurf-volksverhetzung.html

Die Regierung hat sieben Kategorien von schädlichen Inhalten ausgemacht. Dazu gehören Beiträge, die Hass schüren, zu Gewalt und Terror anregen, die Kinder sexuell schikanieren oder solche, die zur Selbstverletzung ermutigen.

aus deinem Link entnommen in diesem sinne wäre es strafrechtlich absolut angemessen.

noch ein Zitat; Private Nachrichtenplattformen wie Signal oder Whatsapp oder Spieleplattformen fallen nicht darunter.

nächstes zitat, ja ich stückel hier grad rum

Unternehmen, die sich nicht an die neuen Regeln halten, müssen hohe Geldstrafen befürchten: Bis zu zehn Millionen

noch ein Zitat direkt dadrunter

Doch was ist mit Hass und Hassverbrechen gemeint? "Der Oberste Gerichtshof hat dargelegt, dass es sich um die Verabscheuung und Verunglimpfung einer Person oder Gruppe handelt", stellt Justizminister Virani klar. Beleidigende Kommentare fielen demnach aber nicht darunter.

noch Zitat

Im Gesetzentwurf heißt es: Ein Richter darf anordnen, dass eine Person sich anständig benehmen soll, eine sogenannte Friedenspflicht für ein Jahr einhalten soll - oder auch zwei Jahre, wenn der Angeklagte vorher wegen Hassdelikten verurteilt wurde. Dafür benötigt der Richter Beweise, dass diese Person eine Hasspropagandastraftat oder eine Hassverbrechenstraftat begehen wird.

Fazit liest man den Text vernünftig gründlich durch und nicht nur eine Überschrift, merkt man das es nicht um eine willkürliche Zensur geht sondern um die Erweiterung des Strafrechtes.


gromio 
Beitragsersteller
 16.08.2024, 21:36

Sehr gut, vielen Dank.

Mir ging es darum, hier Meinungen einzufangen. Da ich mich meist vollständig informiere, erwarte ich das auch von den hier Antwortenden, was aber überwiegend nicht der Fall zu sein scheint. DU bist da eine vorbildliche Ausnahme.

Illl

ewigsuzu  16.08.2024, 21:39
@gromio

herzlichen Dank für dein Kompliment. ^^ Ich bemühe mich auch stets sowas als Vorbild zu tun, damit andere merken wie man richtig aufmerksam liest.

Lebenslang halte ich bei Hassrede für zu hart. Das ist mit anderen Taten wie Mord nicht auf eine Stufe zu setzen.


gromio 
Beitragsersteller
 16.08.2024, 21:31

Rufmord....oder Aufruf zu einem Mord, der dann auch begangen wird?

Viel zu hohes Strafmaß und zudem enormes Missbrauchspotenzial.

Strafen für Hassreden habe es in Kanada in der Vergangenheit schon einmal gegeben, seien 2014 aber abgeschafft worden, weil sie missbraucht worden seien, schreibt die konservative kanadische Zeitung National Post. Bis in die frühen 2000er Jahre seien vorwiegend Neonazis und Rassisten betroffen gewesen - plötzlich seien aber auch Beschwerden zu den Themen Einwanderung oder gleichgeschlechtliche Ehe gekommen.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjährige Erfahrung in der Parteipolitik und als Reporter

LottoOtto99  15.08.2024, 21:37
 Langjährige Erfahrung in der Parteipolitik und als Reporter

AgD und Russia Today?

vanOoijen  16.08.2024, 07:25
@HerrVonRibbeck

Quatsch, der nervt unter meinen Beiträgen weil er mich hasst. Aber ich kann das nicht mehr lesen, habe ihn blockiert.

HerrVonRibbeck  16.08.2024, 07:33
@vanOoijen

Das ist wohl der Antrieb und Hintergrund des Fragestellers, ein religiöser und kein politischer. Dieser Fall von Frau Ricarda Rolf zeigt das ganze Ausmaß an dem von Dir genannten möglichen Missbrauchspotenzial.