Wie würde sich das gericht entscheiden?
Hi, ich hab so meine sogere das mein ex Partner das alleinige sorge recht beantragen möchte sobald das kind auf die Welt kommt, weil er es gesagt hat. würde das amt oder das Gericht dem vater die alleinige Sorgerecht für das kind geben ?
Er: raucht aus "Medizinischen Gründen cannabis" verkauft, pflanzt das Zeug an, hat täglich wild fremde Personen zu besuch die was kaufen wollen, und trinkt ab und zu mal Alkohol und wen dan zu viel, und hat keinen tages ablauf, ich weiß das alles legal ist.
Deswegen meine frage
Oder mir als werdende Mutter das kind zusprechen die bereits erfahrung mit zwei kinder hat, und weder raucht noch Alkohol trinkt und ein bestimmten kinder freundlichen Alltag hat.
Und spielt die finanzielle Lage für das Amt und Gericht für die Entscheidung eine Rolle weil die halt wohlhabend sind und ich auf normale Basis arbeite ?
Ich hab große Sorgen das mir mein Kind vom Vater weg genommen wird sobald ich es entbunden hab ich kann seit Tagen nicht mehr gut schlafen, habt ihr erfahrung oder Tipps die mich beruhigen und ich mir vlt hilfe holen könnte ? Das es nicht soweit kommt !!!
4 Antworten
Das alleinige Sorgerecht würde er nur bekommen, wenn er nachweisen könnte, dass Du eine Gefahr für das Kind bist. Also keine Sorge.
Keine Sorge, so einfach ist das nicht. Wenn er das alleinige Sorgerecht beantragen möchte, muss er erst mal nachweisen, warum das denn richtig wäre. Solange es deinen anderen beiden Kids gut geht, es ihnen an nichts mangelt und ihr ein strukturiertes Leben führt, hast du nichts zu befürchten. Sofern er die Vaterschaft überhaupt schon anerkannt hat, kriegt er wahrscheinlich nur ein Umgangsrecht, auf das ihr euch einigen müsst. Es gibt diverse Wechselmodelle. Aber so lass dir erst mal überhaupt keine Angst machen.
Danke ihr nimmt mir die Angst weg vielen dank an euch beide
Hi, ich hab so meine sogere das mein ex Partner das alleinige sorge recht beantragen möchte sobald das kind auf die Welt komm
beantragen kann er es - ob er es bekommt ist wieder eine andere Sache
, weil er es gesagt hat. würde das amt oder das Gericht dem vater die alleinige Sorgerecht für das kind geben ?
Wenn es triftige Gründe gibt ja - Da müsstest du schon ein starkes Drogen oder Alkoholproblem haben etc.
Er: raucht aus "Medizinischen Gründen cannabis" verkauft, pflanzt das Zeug an,
Wenn das das Zeug auch verkauft steht eher die Chance gut dass du das alleinige Sorgerecht bekommst.
hat täglich wild fremde Personen zu besuch die was kaufen woll
Wer zu Besuch kommt - das ist seine Sache. Nur die mit dem Verkauf... ehrlich gesagt würde ich wenn ich das wüsste sogar ihn deswegen anzeigen - rein um mein Kind zu schützen.
und trinkt ab und zu mal Alkohol und wen dan zu viel
Die Frage ist ob er sich dann noch um das Kind kümmern kann. Bzw. nur weil er das früher getan hat, bedeutet es nicht dass er das mit Kind auch tut. Es müsste schon einen Vorfall gegeben haben wo er das Kind dann vernachlässigt hat.
und hat keinen tages ablau
zumindest keinen für dich ersichtlichen.
Oder mir als werdende Mutter das kind zusprechen die bereits erfahrung mit zwei kinder hat,
deine Erfahrung ist egal. Grundsätzlich bekommt ihr eher beide geteiltes Sorgerecht. das Sorgerecht wird einem nur entzogen wenn es schwerwiegende Gründe gibt. Ob die vorliegen entscheiden das Gericht.
und weder raucht noch Alkohol trinkt und ein bestimmten kinder freundlichen Alltag hat.
das sind alles keine Gründe dir das alleinige Sorgerecht zu geben
Und spielt die finanzielle Lage für das Amt und Gericht für die Entscheidung eine Rolle weil die halt wohlhabend sind und ich auf normale Basis arbeite ?
finanzielle Lage ist egal - Zur Not wird das über den Kindesunterhalt geregelt.
da du nicht verheiratet bist - nehme ich an, hast du erstmal alleiniges sorgerecht. was er beantragen kann ist gemeinsames sorgerecht. wenn er die besseren voraussetzungen hat: betreuungsmodell, bestes einkommen und dadurch viel zeit, hat er gute chancen das kind zu sich zu holen. er nimmt dir ja nichts weg, was dir eh nicht gehört. das kann er ja dann gerichtlich begründen.
erstmal muss die vaterschaft erklärt werden, gemeinsames sorgerecht und das umgangsrecht geklärt werden. also biete ihm nach der geburt ein umfangreiches umgangsrecht an:
- 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung
- jedes zweite we von fr-so
- hälftige ferien und feiertage
- 3 wochen urlaub
vielleicht machst du bis zur geburt auch erstmal eine kontaktpause um selbst zur ruhe zu kommen.