Frau geht und lässt Kind bei ihm. Was passiert jetzt mit Job usw?

3 Antworten

sprich mit deinem arbeitgeber über die veränderte situation als alleinerziehender und such wenn nötig in der zwischenzeit schon andere arbeit.

Ich würde damit beginnen, mich an eine Beratungsstelle zu wenden, zB beim Jugendamt.

Dann kannst du zB beim aktuellen Arbeitgeber verlangen, die Arbeitszeit zu reduzieren; allerdings muss dies spätestens drei Monate vor deren Beginn in Textform geschehen (s.a. § 8  TzBfG). Da wäre also noch eine gewisse Zeit zu überbrücken.

Außerdem wäre es wohl sinnvoll, sich nach einem neuen Job mit familienfreundlicheren Arbeitszeiten umzusehen.

Deine Frau ist außerdem verpflichtet, Unterhalt zu zahlen. Wenn sie nicht leistungsfähig ist, zahlt das Jugendamt einen Vorschuss.

  1. Mit Arbeitgeber reden und vorübergehend aus familiären Gründen aus dem Schichtdienst rausgehen.
  2. Unterstützung suchen, wie das langfristig gehen kann, also Nachbarn, Verwandte etc. (ich nehme an er hat auch Sorgerecht also gemeinsames Kind)
  3. Innerbetriebliche Umsetzung in einen anderen Bereich ohne 3-Schichten wäre eine Lösung.
  4. wenn ausreichend finanzielle Mittel wäre ein AuPair eine Lösung.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 5 eigene Kinder

Dcapri13 
Beitragsersteller
 27.06.2023, 00:42

1. Muss der Arbeitgeber zustimmen? Gibt es da irgendwelche Rechte die der Arbeitnehmer diesbezüglich hat?

2. Ja er ust der Vater. Unterstützung wäre wahrscheinlich von seiner Mutter vorhanden, die sehr gut mit Kindern kann und noch relativ jung ist. Leider wohnen alle Verwandten nicht um die Ecke.

3. Leider nicht möglich

4. Nicht auf dauer, aber da mache ich mir eher Gedanken um das Kind. Mama weg und ne fremde da. Irgendwann gerne aber nicht als direkten Ersatz. Oder kommen Kinder psychich mit sowas klar?

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Sternenkraft  27.06.2023, 09:43
@Dcapri13
  1. nein
  2. Wenn kein soziales Umfeld vorhanden ist = Erziehungsunfähig
  3. ..
  4. Wenns keine Babys sind jein, eure Trennung war wohl das schlimmste was ihr dem ind antun konntet.
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