Was tun, wenn Jugendamt nicht hilft?
Ein enger Bekannter von mir hat ein riesiges Problem.
Er wohnt zusammen mit seiner Frau und 3 Kindern gemeinsam. 2 von den Kindern sind nicht seine leiblichen Kinder. Eines dieser Kinder ist der Sohn und er ist 16, dafür aber schon 1,90m groß und locker 100kg stämmig und alles in allem sehr kräftig. Der Sohn hat ganz schreckliche Aggressionsprobelme und missbraucht jetzt schon Alkohol. Er pöbelt gerne mit der Polizei und anderen Autoritätsfiguren. Ihm wurden auch diverse mentale Probleme diagnostiziert. Zur Schule geht er auch nicht und hat deswegen schon über das Gericht eine Geldstrafe dafür erhalten.
Die zwei Eltern sind total überfordert mit ihm und werden über diesen Bullen nicht Herr. Und letzens passierte dann der Supergau:
Der Sohn ging nach einem kurzen Streit mit dem Messer auf die Mutter los, bis der Stiefvater einschritt und versuchte ihm das Messer abzunehmen. Die zwei kleinen Töchter sind scheinbar panisch weggerannt und haben sich gemeinsam im Bad eingeschlossen. Die Mutter rief die Polizei und der Vater schaffte es den Sohn in der Küche einzuschließen. Dieser schlug dann die Fenster ein und konnte abhauen, wurde aber eine Weile später von der Polizei gefunden. Sie boten der Familie an, Anzeige gegen den Sohn zu erstatten.
Die Mutter rief beim Jugendamt an um den Fall zu berichten und erneut um Hilfe mit ihrem Sohn zu bitten. Die Aussage der Sachbearbeiterin war: Sie solle doch für die zwei Mädels eine Pflegefamilie suchen, bis sie ihren Sohn im Griff haben. Er sei keine Gefahr für die Eltern und er könne nicht in einer Einrichtung untergebracht werden, weil "nichts passiert ist bisher".
Welches Amt oder welche Anlaufstelle kann hier weiterhelfen? Ich mache mir große Sorgen um die Familie und traue dem Sohn ALLES zu. Niemand hilft und alle sind extrem besorgt.
5 Antworten
In vielen Bundesländern gibt es sogenannte Ombudstellen. Diese vermitteln zwischen Eltern und Jugendamt.
- Ihr hättet die Anzeige erstatten sollen. Damit ist amtlich was passiert und das Jugendamt in der Pflicht. Die machen sich das sehr einfach und warum sollen die unbeteiligten Mädchen darunter leiden, wenn der große Bruder ausrastet. Das macht überhaupt keinen Sinn und ist fachlich absolut daneben.
- Nach der letzten Änderung des SGB VIII soll es in jeder Kommune eine unabhängige Ombutsstelle geben. Dort kann man sich hinwenden, wenn man mit Maßnahmen bzw. in eurem Fall nichtstun des Jugendamtes nicht einverstanden ist.
- Auf die Hilfen zur Erziehung (§§ 27 ff SGB VIII) besteht ein Rechtsanspruch. Ggf. ist mit einer Klage beim Sozialgericht zu drohen. Wenn keine Änderung passiert und weitere Gewaltdelikte passieren landet der Jugendliche sonst im Jugendstrafvollzug. Daher sollte eine Fremdunterbringung des 16-jährigen eingefordert werden. Und das eben notfalls mit Hilfe eines Anwaltes oder der Ombutsstelle.
Der Bearbeiter will den gemütlichen Weg gehen. Es ist 1.000x einfacher für 2 Mädchen eine entte Familie zu finden, als für einen unkontrollierbaren Teenager. Da braucht es schon mehr als friede freude Eierkuchen um ihn den in den Griff zu bekommen.
Da müsst IHR auf den Tisch hauen und auch mal persönlich hin gehen und ein bisschen tara machen. Gerne auch zum Leiter des örtlichen Jugendamtes.
Aber wenn Er Psychische Probleme hat und mit einem Messer auf seine Mutter losgeht, kann Er nicht eingewiesen werden?
Wegen Fremdgefährdung?
Dann kann man Ihn dazu zwingen einen Antiaggressionskurs zu machen.
Die bringen auch etwas, wenn die Leute die nicht machen möchten.
Es gibt ein Portal wo man sich kostenlos rechtlichen Rat ( Ersteinschätzung) einholen kann.
https://www.advocado.de/rechtsberatung.html
Oder mit einem Arzt sprechen?
Ich finde nicht, das die Mutter, Töchter, Vater, das aushalten müssen muss.
Meine Meinung.
den sohn rauswerfen und klar machen, dass er nicht mehr reingelassen wird. anzeige bei der polizei sofort nachholen und sohn soll sich eigene unterkunft suchen.
doch das kann er. sie können ihm den schlüssel abnehmen und ihn einfach rauswerfen. er stört massiv die sicherheit der familie. also rauswerfen oder zwangseinweisen lassen.
Das Problem ist, dass er nicht volljährig ist und somit nicht einfach vor die Tür gesetzt werden kann