Was wird auf uns zukommen (krankenwagen)?


26.10.2020, 16:31

Er hat das gras nicht von uns.

5 Antworten

ICh glaube nicht das ihr mit einem Krankenwagen zu tun hattet. Eher mit einem Rettungswagen und voll ausgebildeten Notfallsanitätern. Immerhin ging es hier um Erstickungsgefahr und Kreislaufprobleme.

Ja komisch Fragen stellen könnte noch kommen.

Aber erstmal ist Konsum ja nicht strafbar, aber kann trotzdem sein das die behandlung bezahlt werden muss.

Vorteil: man kann jetzt aufhören zu Rauchen! :-)


LottaProblems 
Beitragsersteller
 26.10.2020, 23:31

Ja also ich kann Gras nicht mehr sehen weil es mich dann immer daran erinnert (ich hab noch nie konsumiert)

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Es passiert überhaupt gar nicht's, denn schließlich steht der Rettungsdienst wie der Kollege "RedPanter" bereits erwähnt hat gemäß Paragraph 203 des Strafgesetzbuches (StGB) unter Verschwiegenheitspflicht ("Verletzung von Privatgeheimnissen"). Diese gilt nicht nur für Ärzte sondern auch für Angehörige eines anderen Heilberufes der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich anerkannte Ausbildung oder Anerkennung erfordert und für deren berufsmäßig tätige Gehilfen. Wie du den Paragraphen 1 und 30 des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) entnehmen kannst, ist Notfallsanitäter/in und Rettungsassistent/in ein solcher "anderer Heilberuf", der für die Führung der Berufsbezeichnung einer staatlichen Erlaubnis bedarf. Der den Notfallsanitäter oder den Rettungsassistenten unterstützende Rettungssanitäter ist "berufsmäßig tätiger Gehilfe", die gesamte Besatzung eines Rettungswagens unterliegt also der Verschwiegenheitspflicht gemäß Paragraph 203 StGB!. Die Schweigepflicht gilt auch gegenüber sämtlichen Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten), niemand vom medizinischen Fachpersonal darf diesen etwas mitteilen!. Eine gesetzliche Meldepflicht für Verstöße gegen das BtMG existiert ebenfalls nicht, eine solche besteht lediglich für bevorstehende Verbrechen (Verbrechen= der Gesetzgeber hat mindestens ein Jahr Haftstrafe auf die Tat angesetzt) und für bestimmte Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) aber niemals für zurückliegende Taten!, so kurrios es für den Laien auch klingen mag, man dürfte nichteinmal an einen begangenen Mord an die Polizei melden. Mfg.


Rollerfreake  26.10.2020, 23:39

Dass man von Angehörigen oder von Freunden des Patienten bei bestimmten medizinischen Zuständen (Bewusstlosigkeit, starke Alkoholisierung, Verwirrung und dergleichen) die Kontaktdaten aufnimmt, dass hat einen ausschließlich medizinischen Hintergrund, schließlich, können sich diese Patienten entweder überhaupt gar nicht mehr äußern oder man kann ihren Äußerungen vorübergehend aufgrund ihres medizinischen Zustandes keinen Glauben schenken. Wenn man dann selber oder die Ärzte im Krankenhaus noch Informationen über den Patienten benötigt, zum Beispiel welche Vorerkrankungen oder Allergien er hat, dann ist es natürlich sinnvoll, Kontakt zu Leuten aufnehmen zu können, denen der Patient persönlich bekannt ist, daher werden die Kontaktdaten von Angehörigen oder von Freunden aufgenommen, um Rückfragen stellen zu können. Es wäre schließlich mehr als ungünstig, wenn der behandelnde Arzt im Krankenhaus dem Patienten ein Medikament gibt, auf das er mit einer schweren allergischen Reaktion reagiert, da ist es natürlich besser, wenn dies durch einen kurzen Anruf bei den Angehörigen oder den Freunden des Patienten verhindert werden kann. Mfg.

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Vonseiten des Rettungsdienstes braucht m.E. niemand was befürchten, was den Cannabiskonsum angeht. Wir unterliegen ja der Schweigepflicht, und die gilt auch der Polizei gegenüber. Diese hat den Zweck, dass die Patienten uns vertrauen können - man denke sich mal, wir würden herumrätseln, warum der Patient so ist wie er ist, und er sagt die ganze Zeit "nein, keine Drogen". Wenn wir wissen, was er genommen hat, können wir viel gezielter helfen. Also, wir dürfen der Polizeio nichts erzählen, was der Patient oder seine Angehörigen uns erzählt hat.

Die Schweigepflicht dürfen wir nur dann brechen, wenn andere Menschen in Gefahr sind und die Abwendung dieser Gefahr nach sorgfältiger Abwägung wichtiger ist als die Schweigepflicht. Das heißt, man würde wohl am ehesten die Polizei informieren, wenn man wüsste dass dort jemand ist, der gerade Kindern gefährliche Drogen vertickt. Damit der Dealer zum Schutz betreffender Kinder aus dem Verkehr gezogen wird. Das scheint bei euch nicht der Fall gewesen zu sein.

Cannabis ist allerdings so eine Droge, von der die Hälfte der Kollegen ohnehin nicht versteht, warum sie illegal ist. Ich könnte dir aus dem Stehgreif mindestens vier Kollegen nennen, die definitiv schonmal selbst Cannabis konsumiert haben. Du darfst also auch in dieser Hinsicht davon ausgehen, dass man den Fall eher nicht als größeres Problem ansieht, als wenn dein Kumpel betrunken gewesen wäre.

Zu guter Letzt: Der Konsum ist ja nicht verboten. ;)

Was das Krankenhaus macht, da kann ich dir nichts konkretes sagen. Es wird sicherlich Ärzte geben, deren Idealismus es erfordert, der Fahrerlaubnisbehörde einen Tip zu geben, wen man bei der nächsten Verkehrskontrolle unbedingt in einen Becher pinkeln lassen sollte. Und es gibt Ärzte, die selbst zu 4-5 Musikfestivals im Jahr ihr Gras mitbringen und auch die Kumpel daran teilhaben lassen (ich kenne eine).

Also, vom Rettungsdienst bekommt dein Kumpel, bzw. seine Krankenkasse, nur eine Rechnung für den Transport ins Krankenhaus. Die gleiche, die jeder andere auch bekommt.


LottaProblems 
Beitragsersteller
 26.10.2020, 23:27

Wir sind minderjährig

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LottaProblems 
Beitragsersteller
 26.10.2020, 23:31
@RedPanther

Also ja die Schule hat das erfahren und die Lehrer machen eine Konferenz morgen nachmittag um über diesen Vorfall zu reden (was ich nicht verstehe). Die Eltern sind angepisst (meine nicht weil ich ja dazu kam und von nix wusste). Polizei wurde noch keine verständigt.

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RedPanther  27.10.2020, 10:03
@LottaProblems

Na klasse. Lass' mich raten, die glaubt dass sie ihrem Jungen damit einen Gefallen tut?

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LottaProblems 
Beitragsersteller
 27.10.2020, 10:05
@RedPanther

Ja... Bei unseren Eltern Schleimt die sich auch ein aber meine hat keine lust auf ihr nörgeln.

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RedPanther  27.10.2020, 10:05
@LottaProblems

Na, dann hoffe ich mal, dass deine Eltern weiter ein gutes Augenmaß behalten ;)

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Wenn das alles so stimmt, kommt gar nichts auf Euch zu. Warum denn auch? Ein paar Fragen könnte es natürlich schon geben, aber das ist ja wohl unproblematisch.

Es gibt da eine amüsante bis absurde Regelung im Gesetz: der Konsum ist NICHT strafbar, sondern nur der Besitz. Entsprechend kommt da gar nichts auf euch zu.


LottaProblems 
Beitragsersteller
 26.10.2020, 16:37

Besser is

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