Dürfen Lehrer bei der Klassenfahrt die Taschen/Koffer der kinder kontrollieren?

4 Antworten

Von Experte notting bestätigt

Nein, das dürfen sie so einfach nicht. Es ist die Zustimmung nötig, auch die der Eltern im Grunde.

Allerdings haben die Lehrer ja auch eine Aufsichtspflicht der sie nachkommen müssen. Im Notfall können sie dann auch sagen: Dann bleibst du da, das Risiko gehe ich nicht ein.

Ohne Zustimmung der Schüler dürfen sie die Privatsachen nicht durchsuchen.

Das gilt ebenso für die Büchertasche. Selbst wenn der Schüler unter Verdacht steht, etwas geklaut zu haben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Isuzu189  14.09.2024, 20:20

Keine Zustimmung heißt aber auch = Zurück mit dir / Du bleibst da. Steht auf allen Elternschreiben mit dabei.

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Schmierkaese  14.09.2024, 20:32
@Isuzu189

Halte ich für sehr fragwürdig, da das Recht auf Privatsphäre ein Grundrecht ist.

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Nein, ganz klar: nein.

Jetzt kommt das "Komma aber"

Geht es um den Verdacht auf Diebstahl oder jegliche Form von Drogen, wird der Lehrer die Polizei einschalten. Es liegt also im Interesse eines unschuldigen Schülers, wenn der Lehrer das durch eine erlaubte Durchsuchung entkräftigt und nicht die Polizei einschalten muß.

Geht es um das übliche Problem von Alkohol, gilt technisch das Gleiche, aber dafür kommt keine Polizei vorbei. Die haben echt was besseres zu tun. Hier hat der Lehrer tatsächlich zwischen Persönlichkeitrechten des Schülers und seiner Fürsorgepflicht abzuwägen. Kommt der Schüler mit Mega-Fahne vollgekotzt aus dem Klo, stellen sich keine Fragen. Ansonsten wird der Lehrer das Gespräch mit den eltern suchen.

m.f.G.

anwesende

Ja, Lehrer dürfen auf einer Klassenfahrt die Taschen oder Koffer der Kinder kontrollieren, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass verbotene oder gefährliche Gegenstände mitgeführt werden. Dies dient der Sicherheit aller Schüler. Die Durchsuchung sollte jedoch immer respektvoll und in Anwesenheit des Schülers erfolgen, um das Vertrauen und die Privatsphäre zu wahren.


Schmierkaese  14.09.2024, 20:46

Nein, dürfen sie nicht.

Durchsuchen darf lediglich die Polizei und nur bei begründeten Verdacht.

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